» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
» Information zur Restmülltonne
» Bestellschein für die Restmülltonne (PDF)
Qualität hat ihren Preis. Das ist Ihnen klar und Sie wissen auch, dass wir im Bereich der Abfallentsorgung Top-Ware bieten. Dies beweisen Ihre regelmäßigen Spitzenbewertungen bei unseren Umfrageaktionen in den vergangenen Jahren. Dafür nochmals unser herzlicher Dank. Und obwohl mal wieder die Kraftstoffpreise sowie die Kosten für Betriebsmittel und Fahrzeugreparaturen im vergangenen Jahr zum Teil deutlich gestiegen sind, haben wir die Abfallgebühren geringfügig gesenkt!
In der nachfolgenden Tabelle sind die jährlichen Abfallgebührensätze für
die Restmüllsäcke und für die Restmülltonnen im Jahr 2012 aufgeführt.
| Anzahl der Restmüllsäcke | Größe der Restmülltonne | Abfallgebühren 2012 |
10 Stück |
|
54,96 Euro |
15 Stück |
|
82,44 Euro |
20 Stück |
|
109,92 Euro |
25 Stück |
60 Liter |
137,40 Euro |
30 Stück |
|
164,88 Euro |
40 Stück |
120 Liter |
219,84 Euro |
50 Stück |
240 Liter |
274,80 Euro |
Restmüllcontainer mit 1.100 Liter Inhalt |
Abfallgebühren 2012 |
mit wöchentlicher Leerung |
3.068,04 Euro |
mit 14-täglicher Leerung |
1.534,02 Euro |
mit 4-wöchentlicher Leerung |
767,01 Euro |
mit Leerung 2 x pro Woche |
6.136,08 Euro |
Mit Ausnahme derjenigen Grundstücke, die ausschließlich die Restmülltonnen und Restmüllcontainer nutzen, erhält jeder Eigentümer eines Grundstückes zum Jahresbeginn für jede Wohnung mit einem 1-Personenhaushalt 25 Stück Abfallsäcke für Restmüll, mit einem 2-Personenhaushalt und mit einem Mehrpersonenhaushalt (Haushalt, in dem mehr als zwei Personen leben) jeweils 50 Stück Abfallsäcke für Restmüll als Grundausstattung für ein Kalenderjahr. Auf Antrag kann die Grundausstattung wie folgt reduziert werden:
a) Einpersonenhaushalte auf 20, 15 oder 10* Stück Abfallsäcke für Restmüll,
b) Zweipersonenhaushalte auf 40, 30, 25 oder 20* Stück Abfallsäcke für Restmüll,
c) Mehrpersonenhaushalte auf 40, 30 oder 25* Stück Abfallsäcke für Restmüll.
Die mit * versehenen Ausstattungen sind nur möglich, wenn das betr. Grund-stück an die Bioabfallsammlung angeschlossen ist und/oder sämtliche auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß selbst kompostiert werden.
Eigenkompostierer erhalten einen Gebührenabschlag. Dieser beträgt 17,16 Euro pro Haushalt. Voraussetzung für die Gewährung des Gebührenabschlags ist, dass sämtliche auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß selbst kompostiert werden.
Für die Nutzung der Restmülltonnen gilt als Richtwert ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Person und Woche für jede auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemäß den Bestimmungen des MeldeG NW gemeldete Person. Abweichend davon kann auf Antrag ein geringeres Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen zugelassen werden. Insofern kann bei nachgewiesener Nutzung sämtlicher Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsmöglichkeiten auch für einen Mehrpersonenhaushalt eine Restmülltonne mit 60 Liter Inhalt bestellt werden.
Änderungen der gewählten Müllsackausstattungen oder der Wechsel von Restmüllsackausstattungen auf Restmülltonnen sind jedoch nur zum 01. Januar eines Jahres möglich und bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Änderungen der gewählten Ausstattung des Grundstückes mit Restmülltonnen und Restmüllcontainern sind dagegen zu jedem Quartal möglich. Änderungen zum 1. Januar eines Jahres sind bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Änderungen zum 1. April bis zum 28. Februar, zum 1. Juli bis zum 31. Mai und zum 1. Oktober bis zum 31. August des betreffenden Kalenderjahres.
WICHTIG: Die Restmüllabfuhr soll ab 01.01.2013 generell 14-täglich erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Restmüllsackausstattungen sind vom Volumen her und maßgeblich für die Höhe der Abfallgebühren den dort gegenüber gestellten Restmülltonnen gleichzusetzen.
Anzahl der Restmüllsäcke |
Größe der Restmülltonne |
25 Stück |
60 Liter |
50 Stück |
120 Liter |
100 Stück |
240 Liter |
Die Abfallgebühren für das Jahr 2013 werden Ende dieses Jahres im Rahmen der Gebührenberatungen festgelegt.
Aber wissen Sie jetzt eigentlich ganz genau, wie viel 1 Liter Abfallentsorgung Sie tatsächlich kostet? Wir haben für Sie umgerechnet und sagen es Ihnen! Familie Mustermann hat sich für die neue Restmülltonne mit 60 Liter Inhalt entschieden. Familie Musterfrau bevorzugt dagegen nach wie vor die Restmüllsäcke und kommt mit 25 Müllbeutelnpro Jahr aus. Das reicht, weil beide Familien ihre Abfälle vorbildlich trennen und hierfür unter anderem auch die Biotonne und die Blaue Tonne nutzen oder vieles direkt selbst zum städtischen Recyclinghof bringen. Somit steht sowohl Familie Mustermann als auch Familie Musterfrau jeweils ein jährliches Behälter- bzw. Sackvolumen von etwa 1.500 Litern für die Restmüllentsorgung zur Verfügung. Auch die hierfür fälligen Abfallgebühren in Höhe von 137,40 Euro sind in beiden Fällen identisch. Auf den Literpreis umgerechnet zahlen beide Familien jeweils keine 10 Cent für 1 Liter Restmüllentsorgung. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass mit den Abfallgebühren auch bereits viele andere Entsorgungsangebote abgegolten werden. Zum Beispiel die Sperrmüllabfuhr, die Bio- und Grünabfallsammlung, die Schadstoffsammlung sowie zahlreiche Entsorgungsangebote auf dem Recyclinghof. Gewissermaßen handelt es sich also fast um Abfallgebühren all inclusive – für eine umfangreiche Entsorgung Ihrer Abfälle und Wertstoffe! Wir sind gerne für Sie da.
Für die Annahme einiger Abfälle und für bestimmte Serviceleistungen müssen jedoch Sondergebühren erhoben werden, da die Entsorgung und der zusätzliche Kostenaufwand nicht mit den „normalen“ Abfallgebühren abgegolten sind. Es handelt sich um die nachfolgend genannten Entsorgungsleistungen:
Für die Entsorgung von Bauschutt, Bauholz und Baumischabfällen wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 1,00 € für ein Volumen bis zu 10 Liter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Gebühr ist an den Annahmestellen für Bauschutt, Bauholz und Baumischabfällen zu entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter Sammelsysteme.
Für die Annahme von Sperrmüll zur Beseitigung (brennbarer Sperrmüll) auf dem Recyclinghof wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 1,00 € für ein Volumen bis zu 10 Liter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Gebühr ist an der Annahmestelle für Sperrmüll zur Beseitigung zu entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter Sammelsysteme.
Für die Annahme von Grünabfällen an den von der Stadt Mettmann betriebenen Annahmestellen für Grünabfälle in einem Volumen bis zu 1 Kubikmeter wird keine Sondergebühr erhoben. Für die Annahme von Grünabfällen an den von der Stadt Mettmann betriebenen Annahmestellen für Grünabfälle in einer Menge, die 1 Kubikmeter übersteigt, wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 10,00 € für ein Volumen bis zu 1 Kubikmeter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Gebühr ist an den von der Stadt Mettmann betriebenen Annahmestellen für Grünabfälle zu entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter Sammelsysteme.
Für die Abholung von Sperrmüll im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (4-6 Wochen Wartezeit zwischen Anmeldung und Abholung) in einen Volumen bis zu 3 Kubikmeter wird keine Sondergebühr erhoben.
Für die Abholung von Sperrmüll im Schnellservice (Abholung des Sperrmülls innerhalb von 5 Werktagen nach Anmeldung) wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 30,00 € je Abholung und für eine Menge bis zu 3 Kubikmeter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Weitere Informationen finden Sie unter Sperrmüll-Blitz.
Für die Abholung von sperrigen Grünabfällen in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 25,00 € je Abholung. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Weitere Informationen finden Sie unter Grünabfall-Abholservice.
Mit den neuen Laubsäcken haben wir das probate Mittel gegen herbstlichen Entsorgungsstress! Zum Schnäppchenpreis von 1,00 Euro pro Sack erhalten Sie Laubsäcke zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro oder auf dem städtischen Recyclinghof.
Die reißfesten Säcke aus Papier mit 120 Liter Fassungsvolumen können Sie dann an den jeweiligen Abfuhrtagen für die Biotonne in Ihrer Straße zur Abholung bereitstellen. Sie sind vorrangig für Laub bestimmt, können aber auch mit Grünschnitt befüllt werden. Die Laubsäcke dürfen aber nicht schwerer als 15 kg sein und müssen mit kompostierbarer Kordel so verschlossen sein, dass sie mühelos angehoben und transportiert werden können.
Für die Gestellung der Abfallbehälter im Rahmen des Containerdienstes der Stadt Mettmann und außerhalb der regelmäßigen grundstücksbezogenen Abfallentsorgung für Grünabfälle, Restmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Abfälle, Stammholz, Bauschutt, Baumischabfälle, Erdaushub und andere Abfälle zur Beseitigung/Verwertung sowie den Transport und die Entsorgung dieser Abfälle wird eine Sondergebühr erhoben. Die wöchentliche Gebühr für die Abfallbehälter im Rahmen des Containerdienstes beträgt bei Gestellung von
1 Stück bis 5,5 cbm Container 90,00 €
1 Stück 5,5 cbm Container 90,00 €
1 Stück 7,0 cbm Container 95,00 €
1 Stück 9,0 cbm Container 100,00 €
1 Stück 15,0 cbm Container 110,00 €
1 Stück 17,0 cbm Container 120,00 €
1 Stück 20,0 cbm Container 130,00 €
1 Stück 30,0 cbm Container 150,00 €
zuzüglich der jeweils gültigen Entsorgungskosten der vom Kreis Mettmann für die Annahme dieser Abfälle zugelassenen Entsorgungsanlagen. Weitere Informationen finden Sie unter Containerservice.
Für den Transport der Abfallbehälter mit einem Behältervolumen von 1.100 Liter vom Standplatz zum Abholort und zurück durch das Personal der Abfallentsorgung (Vollservice für Abfallbehälter) wird eine Sondergebühr erhoben. Die jährliche Sondergebühr beträgt bei wöchentlich einmaliger Leerung der Abfallbehälter 260,00 € je Abfallbehälter. Bei wöchentlich mehrmaliger Leerung der Abfallbehälter erhöht sich der Gebührenbetrag, bei 14-täglicher und 4-wöchentlicher Abfuhr verringert sich der Gebührenbetrag entsprechend. Der Vollservice für Abfallbehälter erfolgt nur auf schriftlichen Antrag und in besonderen Härtefällen.
Für die Annahme von PKW-Altreifen auf dem Recyclinghof wird eine Sondergebühr in Höhe von 4,00 Euro je PKW-Altreifen erhoben.
Für die Gestellung und die Sonderleerung von Abfallbehältern mit einem Behältervolumen von 1.100 Liter außerhalb der regelmäßigen grundstücksbezogenen Abfallentsorgung für Abfälle wie gemischte Siedlungsabfälle, Restmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Grünabfälle und andere Abfälle zur Beseitigung/Verwertung sowie den Transport und die Entsorgung dieser Abfälle wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 90,00 € je bereitgestelltem Abfallbehälter inklusive einmaliger Leerung.
Für Zusatzleerungen von Abfallbehältern mit einem Fassungsvolumen in Höhe von 1.100 Liter für Restmüll, Altpapier und andere Wertstoffe werden Sondergebühren erhoben. Die Sondergebühr für eine zusätzliche Leerung eines Abfallbehälters für Restmüll bzw. für die Leerung eines überfüllten oder zu schweren Abfallbehälters für Restmüll gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Kreisstadt Mettmann beträgt 1/52 der Jahresgebühr für Restmüllcontainer je Leerung und Abfallbehälter.
Die Sondergebühr für eine (zusätzliche) Leerung eines nicht vorschriftsmäßig befüllten Sammelbehälters für Abfälle zur Verwertung wie Altpapier, Leichtverpackungen und andere Wertstoffe beträgt 1/52 der Jahresgebühr für Restmüllcontainer je Leerung und Abfallbehälter.
Die Sondergebühr für eine zusätzliche Leerung eines Abfallbehälters für Altpapier über den 4-wöchentlichen Turnus hinaus beträgt 15,00 € je Leerung und Abfallbehälter.
Die genannten Gebühren sind gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Für die Rechnungsstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zurzeit 16,80 Euro erhoben. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt.
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