» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
» Information zur Restmülltonne
» Bestellschein für die Restmülltonne (PDF)
Bereits seit 5 Jahren muss Elektro- und Elektronikabfall separat entsorgt werden. Das schreibt ein Gesetz zur umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vor. Die Gerätehersteller müssen die getrennt gesammelten Altgeräte ordnungsgemäß entsorgen und verwerten. „Ausgediente Stromfresser“ dürfen nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden.
Übrigens: Neue Elektrogeräte sind jetzt mit dem Symbol einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet, um deutlich zu machen, dass solche Geräte nicht in den Hausmüll gehören.
Das heißt, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten durch das neue Gesetz nicht mehr mit dem Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden können, sondern an den Sammelstellen auf dem Recyclinghof abgegeben werden müssen!
Lediglich Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Elektroherde sowie Kühl- und Gefriergeräte können auch weiterhin im Rahmen der Sonderabfuhr abgeholt werden. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere Gasentladungslampen werden wie bisher nur samstags am Schadstoffmobil auf dem Recyclinghof angenommen.
Bundesweit sollen bereits mindestens vier Kilogramm E-Schrott pro Bundesbürger gesammelt werden. Die Getrenntsammlung und das Recycling der ausgedienten Altgeräte sind sinnvoll, weil neben zahlreichen wiederverwertbaren Bestandteilen auch gefährliche Stoffe im Elektroabfall enthalten sind.
Daher sind auf dem Recyclinghof auch gleich sechs Container für die verschiedenen Gerätegruppen aufgestellt. Die getrennte Erfassung bereits vor Ort soll die ordnungsgemäße Verwertung der Kühl- und Gefriergeräte, der Haushaltsgroßgeräte, der Fernseher und Monitore, der Computer und PC-Geräte, der Unterhaltungselektronik und HiFi-Geräte sowie auch der Haushaltskleingeräte und elektrischen Werkzeuge sicherstellen.
Die Annahme elektrischer und elektronischer Altgeräte aus privaten Haushalten ist kostenlos. Die Anlieferung von haushaltsunüblichen Mengen ist jedoch nur in Abstimmung mit dem städt. Baubetriebshof möglich. Und für die Annahme von unvollständigen oder grob beschädigten Altgeräten wird eine Sondergebühr fällig.
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