» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen haben mit dem folgenden Bestellformular nun auch online die Möglichkeit, Änderungen der gewählten Ausstattung des Grundstückes mit Restmüllsäcken und Müllcontainern zu beantragen. Änderungen der gewählten Müllsackausstattungen sind jedoch nur zum 1. Januar eines Jahres möglich und bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen.
Bitte beachten Sie hierzu die Mindestabnahmepflicht:
1 - Personenhaushalte 15 Restmüllsäcke pro Jahr
2 - Personenhaushalte 25 Restmüllsäcke pro Jahr
3 - und mehr Personenhaushalte 30 Restmüllsäcke pro Jahr
Bei Benutzung einer Biotonne oder bei einer kompletten Eigenkompostierung kann eine weitere Reduzierung um jeweils 5 Restmüllsäcke beantragt werden.
Änderungen der gewählten Ausstattung des Grundstückes mit Müllcontainern sind dagegen zu jedem Quartal möglich.
Die Restmüllsäcke werden wöchentlich abgeholt. Die Müllcontainer werden je nachdem, welche Leerungshäufigkeit beantragt wurde, einmal oder zweimal wöchentlich, 14-täglich oder 4-wöchentlich geleert. Die z.Zt. geltende Jahresgebühr für die Abfuhr und Beseitigung des Hausmülls in 60-l-Einwegmüllsäcken und Müllcontainern finden Sie in der Übersicht unter Abfallgebühren.
Für Ihren Änderungsantrag füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Zum Absenden des ausgefüllten Formulars klicken Sie anschließend einfach auf das Feld "Formular absenden!".
Hinweis: Wenn Sie die nachstehende Online-Anmeldung nutzen möchten, so beachten Sie bitte, dass alle gesendeten Informationen ungeschützt sind und während der Übertragung von Dritten eingesehen werden können. Möchten Sie dort anzugebende Informationen geheimhalten, sollten Sie vorsichtshalber die Übermittlung abbrechen und die Anmeldung der gewünschten Abfallbehälter schriftlich vornehmen.
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© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 28.01.2008