» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
Im Frühjahr 2010 bietet die Stadt Mettmann erneut den kostenpflichtigen Abholservice für sperrige Grünabfälle an. Gegen Zahlung einer Sondergebühr in Höhe von lediglich 25,00 Euro je Abholung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre sperrigen Grünabfälle aus dem Garten in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter zu festgelegten Terminen durch den städtischen Baubetriebshof bei Ihnen zu Hause abholen zu lassen. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Die Abholung erfolgt jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung. Die genauen Abholtermine werden noch bekanntgegeben.
Wenn Sie diesen Sonderservice der Stadt Mettmann nutzen möchten, müssen Sie nur noch den beiliegenden Abholauftrag ausfüllen und an die dort angegebene Adresse schicken oder einfach im Bürgerbüro im Rathaus in der Neanderstraße abgeben.
Die eingegangenen Abholaufträge werden zunächst von uns gesammelt. Anschließend erfolgt die Tourenzusammenstellung. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie die Mitteilung über den genauen Abholtermin erhalten Sie etwa 2 Wochen vor Abholung.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Abholauftrag bis spätestens 14. März 2010 bei uns vorliegen muss, damit wir Sie bei der Grünabfall-Abholung noch berücksichtigen können.
Über die fällige Sondergebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Bevor Sie den Abholaufrag bitte vollständig ausfüllen, möchten wir Sie bitten, die umseitig aufgeführten Hinweise unbedingt zu beachten.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen gerne Herr Orts unter der Telefonnummer 980-606 zur Verfügung.
Vielen Dank!
Download: Formular Abholservice für sperrige Grünabfälle (PDF)
Bitte vollständig ausfüllen und unterschrieben an die im Formular genannte Adresse schicken oder einfach im Bürgerbüro im Rathaus in der Neanderstraße abgeben.
1. Der Einsendeschluss für Ihren Abholauftrag ist der 14. März 2010
2. Die Abholung der sperrigen Grünabfälle erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung im Frühjahr 2010. Der genaue Abholtermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
3. Es werden ausschließlich sperrige Grünabfälle abgeholt, also Strauch- und Gehölzschnitt sowie gebündelte Äste mit einem Durchmesser bis zu 10 cm.
4. Die sperrigen Grünabfälle dürfen nicht länger als 1 Meter sein.
5. Je Abholauftrag werden maximal 3 Kubikmeter sperrige Grünabfälle entsorgt. Als einfache Faustregel gilt: 3 Kubikmeter entsprechen in etwa einem „Grünabfallhaufen“ von 1 m Höhe, 3 m Breite und 1 m Länge. Mehrmengen werden als weitere Abholaufträge gewertet und entsprechend in Rechnung gestellt.
6. Ihre sperrigen Grünabfälle müssen mit Naturkordel oder Bastkordel gebündelt zur Abholung bereitgestellt werden. Die Grünabfälle werden anschließend kompostiert. Darum ist es ganz wichtig, dass die Zweige und Äste nicht mit Draht oder Kunststoffschnur zusammengebunden werden und auch keine Plastiktöpfe, Tüten oder andere Störstoffe mit entsorgt werden können.
7. Baumstümpfe und Baumstämme, Wurzelwerk und Wurzelballen, Laub und Rasenschnitt werden nicht entsorgt. Das gleiche gilt für Äste und Zweige mit mehr als 10 cm Durchmesser.
8. Legen Sie Ihre mit Naturkordel gebündelten Grünabfälle bitte am festgelegten Abholtag bis spätestens 7.00 Uhr zur Abholung bereit. Achten Sie bitte darauf, dass Fußgänger und der Straßenverkehr nicht durch die bereitgestellten Grünabfälle behindert werden.
9. Eventuelle Rückstände wie zum Beispiel herabgefallene Nadeln und Blätter müssen nach erfolgter Abholung unverzüglich von Ihnen entfernt werden.
10. Die Anmeldung für den Grünabfall-Abholservice ist verbindlich. Die Sondergebühr in Höhe von 25,00 € ist auch dann fällig, wenn trotz Anmeldung keine Grünabfälle zur Abholung an den festgelegten Abholterminen bereitgelegt werden. Und bei Mehrmengen erhöht sich die fällige Sondergebühr um jeweils 25,00 € je angefangene 3 Kubikmeter Mehrmenge.
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