» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
» Information zur Restmülltonne
» Bestellschein für die Restmülltonne (PDF)
Mit Einführung der Restmülltonne nutzt nun bereits rund die Hälfte aller Haushalte in Mettmann Abfallbehälter für die Restmüllentsorgung, nämlich neben den Restmüllcontainern mit 1.100 Liter Fassungsvolumen jetzt auch die neuen Restmülltonnen in den Größen 60, 120 und 240 Liter. Die Restmülltonnen werden grundsätzlich alle 14 Tage geleert werden. Die Leerung der Container ist dagegen auch häufiger möglich. Und die Abholung der Restmüllsäcke erfolgt in diesem Jahr noch unverändert wöchentlich.
Das möchten wir jedoch ab 01. Januar 2013 ändern. Denn rund drei Viertel der Haushalte, die noch Restmüllsäcke nutzen, haben eine Jahresausstattung mit 30 und weniger Säcken gewählt. Das entspricht schon heute im Prinzip einer eigentlich 14-täglichen Regelentsorgung. Denn bei 30 oder weniger Säcken kann rein rechnerisch fast nur alle zwei Wochen ein Restmüllsack zur Abholung bereitgestellt werden. Unsere Müllfahrzeuge sind jedoch in jeder Woche auf sämtlichen Straßen unterwegs, um nachzuschauen, ob dort tatsächlich Restmüllsäcke abzuholen sind oder nicht. Das ist aus unserer Sicht aber mittlerweile unnötig. Denn schließlich haben die meisten Haushalte aufgrund ihrer gewählten Müllsackausstattungen schon heute eine 14-tägliche Entsorgung des Restmülls. Und diejenigen, die mehr Behältervolumen für ihren Restmüll benötigen, können ohne weiteres auf die neuen Abfallbehälter umsteigen. Die jetzige Verfahrensweise mit wöchentlicher Abholmöglichkeit mag sehr bürgerfreundlich sein, da man hierdurch natürlich auch recht flexibel in seiner Entsorgung ist. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist die wöchentliche Restmüllabfuhr aber nicht mehr zeitgemäß. Denn neben dem enormen Zeit- und Kostenaufwand werden auch überflüssige Umweltbelastungen verursacht. Deshalb ist beabsichtigt, die Restmüllabfuhr ab 2013 grundsätzlich 14-täglich durchzuführen.
Dies würde bedeuten, dass ab dann auch die Restmüllsäcke nur noch alle 14 Tage abgeholt würden. Wenn Sie bisher mit 30 oder weniger Müllbeuteln pro Jahr ausgekommen sind, wird sich hierdurch nicht viel für Sie ändern. Sicher, auf ein wenig Flexibilität werden Sie schon verzichten müssen, weil Sie nicht mehr jede Woche Ihren Restmüll abholen lassen können. Aber bisher hätte in der Regel ja auch eine grundsätzlich 14-tägliche Abfuhr, also 26 Abholungen pro Jahr, vollkommen ausgereicht. In vielen Städten wird die 14-tägliche Restmüllabfuhr übrigens bereits seit Jahren durchgeführt.
Für diejenigen Haushalte, die 40 oder 50 Müllsäcke benötigen und über keine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit für die Lagerung der Müllbeutel über eine Dauer von 14 Tagen bis zur Abholung verfügen, bieten sich zwei Alternativen: Zum einen können die Restmüllsäcke zukünftig auch auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 abgegeben werden. Dann ist man nicht auf die feststehenden 14-täglichen Abholtermine angewiesen und kann seinen Restmüll bei Bedarf auch „zwischendurch“ und flexibel entsorgen. Oder Sie entscheiden sich einfach für eine Restmülltonne in der erforderlichen Größe.
Bei den großen Restmüllcontainern mit 1.100 Liter Fassungsvolumen soll es auch in Zukunft bei den bisher angebotenen Leerungshäufigkeiten bleiben. Das heißt, die Restmüllcontainer können 2 x pro Woche, wöchentlich, 14-täglich oder alle 4 Wochen geleert werden.
Nun stellen Sie sich bestimmt die Frage, welche Auswirkungen die 14-tägliche Restmüllabfuhr auf die zukünftige Höhe der Abfallgebühren haben wird.
Nun, zum einen ist die Restmüllentsorgung selbstverständlich bloß eine von vielen abfallwirtschaftlichen Leistungen, deren Kosten in die Abfallgebühren eingerechnet werden müssen. Hinzu kommen zum Beispiel die Sperrmüllabholung, die Bio- und Grünabfallsammlung, die Schadstoffentsorgung sowie die Unterhaltung des größten Recyclinghofes in der ganzen Region, um nur einige zu nennen. Gewissermaßen handelt es sich also fast um Abfallgebühren all inclusive – für eine umfangreiche Entsorgung Ihrer Abfälle und Wertstoffe.
Des Weiteren sind letztendlich die Gebühren für die Verbrennung des Restmülls in der Müllverbrennungsanlage (MVA) Wuppertal der größte Kostenfaktor bei der Restmüllabfuhr. Das heißt, die Kosten für die Entsorgung der rund 7.000 t Restmüll pro Jahr in der MVA in Wuppertal fallen unabhängig von den Abholintervallen und dem Aufwand für die Einsammlung in unveränderter Höhe an. Ganz gleich ob der Restmüll wöchentlich oder nur alle 14 Tage abgeholt wird.
Einsparungspotential ergibt sich jedoch aus der Tourenoptimierung bei der Restmüllabfuhr, wenn die Müllfahrzeuge nicht mehr wöchentlich in sämtlichen Straßen im Mettmanner Stadtgebiet „auf der Suche nach Restmüll“ unterwegs sein müssen. Verminderte Wege für Einsammlung und Transport des Restmülls führen zu reduziertem Verbrauch von Kraftstoffen und Betriebsmitteln, geringeren Kosten und weniger Umweltbelastungen.
Als Fazit kann man daher durchaus feststellen, dass eine 14-tägliche Restmüllabfuhr kostengünstiger ist als eine wöchentliche Abholung des Restmülls. Die Höhe der Abfallgebühren hängt aber von zahlreichen anderen und von uns nicht beeinflussbaren Faktoren ab, so dass eine gesicherte Aussage über die zukünftige Gebührenentwicklung nicht seriös wäre. Und letztendlich sind wir ausschließlich für die Einsammlung der Abfälle und Wertstoffe sowie die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Wir tun garantiert unser Bestes, um die Gebührenbelastung so gering wie möglich zu halten. Die Höhe der jeweiligen Entsorgungs- und Verwertungskosten wird jedoch von anderer Stelle festgelegt.
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