» Selbstverständlich können Sie sich auch online über Ihren persönlichen Abfuhrtermine informieren.
» Information zur Restmülltonne
» Bestellschein für die Restmülltonne (PDF)
Sperrmüll wird nur auf Anforderung abgeholt. Grundsätzlich gehören sämtliche bewegliche Einrichtungsgegenstände, Möbel, Haushaltsgroßgeräte sowie Hausrat aus dem Wohnungsbereich, die zu groß und zu sperrig für die Restmüllbehälter sind und auch nur mit großem Aufwand hierfür zerkleinert werden können, zum Sperrmüll. Beachten Sie bitte, dass ausschließlich Sperrmüll in haushaltsüblicher Art und Menge, maximal jedoch in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter abgeholt wird.
Zum Sperrmüll gehören mit wenigen Ausnahmen nur solche sperrigen Gegenstände, die Sie üblicherweise auch bei einem Umzug mitnehmen würden. Also zum Beispiel Couchgarnituren, Tische und Stühle, Bettgestelle und Matratzen, Teppiche, Waschmaschinen und Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Kühlschränke und Gefriergeräte.
Für Ihre Sperrmüllanmeldung genügt ein Anruf bei unserer neuen Sperrmüll-Hotline, Tel. 02104 - 980600.
Diese ist von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr zu erreichen. Zu anderen Zeiten ist die Sperrmüll-Hotline nicht besetzt!
Alternativ können Sie Ihren persönlichen Abholtermin aber auch online unter Bestellformulare anfordern.
Beachten Sie aber bitte, dass die Wartezeit zwischen Ihrer Anmeldung und der Abholung etwa 4 bis 6 Wochen beträgt.
Für besonders eilige Fälle können Sie unseren kostenpflichtigen Sperrmüll-Blitz in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Sperrmüll-Schnellservice der Stadt Mettmann werden Sie Ihre sperrigen Abfälle garantiert innerhalb von 5 Werktagen nach Anmeldung los! Für den Sperrmüll-Schnellservice wird pro Abholung eine Sondergebühr von lediglich 30,00 € erhoben. Es werden ausschließlich sperrige Einrichtungsgegenstände und sperriger Hausrat in einer Menge von max. 3 Kubikmeter abgeholt, die auch im Rahmen der normalen Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Und bei Mehrmengen erhöht sich die fällige Sondergebühr um jeweils 30,00 € je angefangene 3 Kubikmeter Mehrmenge.
Der von Ihnen angemeldete Sperrmüll muss – ganz gleich ob beim normalen Abholservice oder beim Schnellservice – am Abholtag spätestens bis 6.00 Uhr morgens, frühestens jedoch am Vorabend des Abholtages, zur Abholung bereitgestellt werden.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Sperrmüll in geringen Mengen – max. bis zu 1 PkW-Kofferraumladung – ohne Terminabstimmung zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof abzugeben. Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Metall oder Holz (ohne Störstoffe), sperrigen Metall- und Elektronikschrott sowie Kühl- und Gefriergeräte können Sie dort kostenlos abgeben. Für Sperrmüll zur Beseitigung, also für sperrige Abfällen, die nicht verwertet werden können, wird dagegen eine geringe Sondergebühr fällig.
normaler Sperrmüllservice (Abholung nach 4 bis 6 Wochen)
Sperrmüll-Schnellservice (Abholung innerhalb von 5 Werktagen)
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© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 05.07.2007