Hier können Sie sich Neubürgerbroschüre der Stadt Mettmann downloaden.
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Bislang werden die Kosten der Regenwasserbeseitigung ausschließlich über die Menge des verbrauchten Frischwassers abgerechnet. Die bezogene Frischwassermenge ist allerdings abhängig von der Anzahl der Wasser nutzenden Personen. Es sind keine Rückschlüsse möglich, wie viel Regenwasser tatsächlich vom Grundstück in die Kanalisation abfließt.
Die Menge des von einem Grundstück in die Kanalisation abgeleiteten Regenwassers hängt von der Größe der befestigten abflusswirksamen Flächen ab. Hierzu zählen sowohl die direkt an die Kanalisation angeschlossenen Flächen (leitungsgebunden) als auch Flächen, von denen das Regenwasser über das natürliche Gefälle, zum Beispiel erst auf die Straße und dann in die Kanalisation, abfließen kann (nicht leitungsgebunden). Als abflusswirksame Flächen sind zu nennen: Dachflächen von Gebäuden und Garagen, Park- und Stellplätze, Hofflächen, Einfahrten und Zuwege.
Die Regenwassergebühr bemisst sich zukünftig nach der ermittelten abflusswirksamen Flächengröße (qm). Bereiche, in denen das Regenwasser direkt versickert, zum Beispiel Rasenflächen, Gartenbeete oder Flächen von denen es in angrenzende Grünflächen abläuft und dort versickert (Terrassen, Gartenwege etc.), werden in der Regel nicht in die Berechnung einbezogen.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über den mit der Wasseruhr erfassten Frischwasserbezug (cbm) berechnet.
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