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„Wünsch` Dir `was“

Kundinnen und Kunden empfehlen Bücher und andere Medien zur Anschaffung:

Der Freundeskreis stellt hierfür Einnahmen aus Büchertrödelaktionen zur Verfügung. So konnte bisher ein Großteil der Vorschläge berücksichtigt  werden. Das Bibliotheksteam nimmt weitere Anschaffungswünsche persönlich oder per Vordruck entgegen.

 

Ein Buch ist ein Freund, der nie verreist (jüdisches Sprichwort)

Stadtbibliothek Mettmann - Spielregeln & Gebühren

Jahresbeiträge und zusätzliche Entgelte

Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den wir Ihnen gegen Vorlage des Personalausweises ausstellen.

Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keinen eigenen Personalausweis haben, muss der Personalausweis eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen außerdem das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Jahresbeitrag für den Bibliotheksausweis

 
Familien: für Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen Haushaltes
24,00 €
Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren:
17,00 €
Kinder, Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I
0,00 €
Schüler ab Sekundarstufe II, Auszubildende und Studenten
5,00 €
Personen, die einen gültigen Sozialpass vorlegen
0,00 €

Tagesausweis
(einmalige Ausleihe)

2,50 €
Ersatzausweis
2,50 €
 
 

Weitere Kosten

Vorbestellung entliehener Medien
0,55 €
Ausleihe von Non-Book-Medien (DVDs, CD-Roms, Videos) pro Medium
1,50 €
Internet-Café

bis zu 30 Minuten

0,00 €

je weitere halbe Stunde

1,50 €

jede weitere Stunde

2,50 €
Fernleihbestellung (Bearbeitungsgebühr)

bundesweit

3,00 €

innerhalb vom Kreis Mettmann (bibnet)

1,50 €
   

Leihfristen

Bücher, Musik-CDs, Zeitschriften, Hörbücher, Spiele
3 Wochen
CD-Roms, DVDs, Videos
1 Woche

 

Versäumnisentgelte

Ab dem 2. (Kalender-)Tag nach Ablauf der Leihfrist werden folgende Gebühren fällig:

(Hör)-Bücher, Zeitschriften, Spiele:

1. Woche nach Ende der Leihfrist: 0,50 €
2. Woche nach Ende der Leihfrist: 1,50 €
3. Woche nach Ende der Leihfrist: 2,50 €
4. Woche nach Ende der Leihfrist: kostenpflichtiger Einzug durch den Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Mettmann

Musik-CDs, CD-Roms, DVDs, Videos (Non-Books):

1. Woche nach Ende der Leihfrist: 1,00 €
2. Woche nach Ende der Leihfrist: 2,50 €
3. Woche nach Ende der Leihfrist: 5,10 €
4. Woche nach Ende der Leihfrist: kostenpflichtiger Einzug durch den Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Mettmann.

Die zusätzlichen Einzelbeiträge für Non-Book-Medien werden den Versäumnisentgelten hinzugerechnet.

Für jede Mahnung wird eine Zustellgebühr von 0,55 € erhoben.

Benutzungs- und Entgeltordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung als PDF

 

 

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