Kundinnen und Kunden empfehlen Bücher und andere Medien zur Anschaffung:
Der Freundeskreis stellt hierfür Einnahmen aus Büchertrödelaktionen zur Verfügung. So konnte bisher ein Großteil der Vorschläge berücksichtigt werden. Das Bibliotheksteam nimmt weitere Anschaffungswünsche persönlich oder per Vordruck entgegen.

Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den wir Ihnen gegen Vorlage des Personalausweises ausstellen.
Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keinen eigenen Personalausweis haben, muss der Personalausweis eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen außerdem das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Jahresbeitrag für den Bibliotheksausweis |
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| Familien: für Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen Haushaltes | 24,00 € |
| Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren: | 17,00 € |
| Kinder, Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I | 0,00 € |
| Schüler ab Sekundarstufe II, Auszubildende und Studenten | 5,00 € |
| Personen, die einen gültigen Sozialpass vorlegen | 0,00 € |
Tagesausweis |
2,50 € |
| Ersatzausweis | 2,50 € |
Weitere Kosten |
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| Vorbestellung entliehener Medien | 0,55 € |
| Ausleihe von Non-Book-Medien (DVDs, CD-Roms, Videos) pro Medium | 1,50 € |
| Internet-Café |
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0,00 € |
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1,50 € |
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2,50 € |
| Fernleihbestellung (Bearbeitungsgebühr) | |
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3,00 € |
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1,50 € |
Leihfristen |
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| Bücher, Musik-CDs, Zeitschriften, Hörbücher, Spiele | 3 Wochen |
| CD-Roms, DVDs, Videos | 1 Woche |
Ab dem 2. (Kalender-)Tag nach Ablauf der Leihfrist werden folgende Gebühren fällig:
1. Woche nach Ende der Leihfrist: 0,50 €
2. Woche nach Ende der Leihfrist: 1,50 €
3. Woche nach Ende der Leihfrist: 2,50 €
4. Woche nach Ende der Leihfrist: kostenpflichtiger Einzug durch den
Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Mettmann
1. Woche nach Ende der Leihfrist: 1,00 €
2. Woche nach Ende der Leihfrist: 2,50 €
3. Woche nach Ende der Leihfrist: 5,10 €
4. Woche nach Ende der Leihfrist: kostenpflichtiger Einzug durch den
Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Mettmann.
Die zusätzlichen Einzelbeiträge für Non-Book-Medien werden den Versäumnisentgelten hinzugerechnet.
Für jede Mahnung wird eine Zustellgebühr von 0,55 € erhoben.
Benutzungs- und Entgeltordnung als PDF
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