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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Kindergärten und Einrichtungen für Schulkinder - Elternbeiträge

Neue Elternbeiträge für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung

Die Elternbeiträge für die Kindergärten und Schulkindereinrichtungen werden vom Jugendamt erhoben und sind nach Einkommen gestaffelt.

Das aktuelle Einkommen ist dem Jugendamt mit entsprechenden Unterlagen (Steuerbescheid, Gehaltsabrechnung etc.) zu belegen.

Download Erklärung zum Elternbeitrag für den Besuch der Kindergärten und der Schulkindereinrichtungen zum Download als PDF-Datei

Download Erklärung zum Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsschule zum Download als PDF-Datei

Veränderungen des Einkommens sind dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Tageseinrichtung, so wird nur für ein Kind der Elternbeitrag erhoben.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie die OGATA (oder z.B. 1 Kind den Kindergarten und 1 Kind die OGATA), so ist für das / die Geschwisterkind/er der hälftige Beitrag gemäß der Tabelle zu zahlen.

Zum 1.8.2008 ist in NRW das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Kindertageseinrichtungen zukünftig drei Öffnungszeiten anbieten können: 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden pro Woche.

Ddie Träger der Tageseinrichtungen stimmen gemeinsam mit dem Jugendamt das Betreuungsangebot für die Mettmanner Kindergärten ab.

Elternbeiträge für Kindergartenplätze

Jahreseinkommen
Brutto

25
Stunden

35
Stunden

45
Stunden

   bis 15.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

   bis 25.000 €

27,00 €

30,00 €

42,00 €

   bis 37.000 €

45,00 €

50,00 €

71,00 €

   bis 50.000 €

74,00 €

82,00 €

116,00 €

   bis 62.000 €

116,00 €

128,00 €

178,00 €

   bis 75.000 €

152,00 €

167,00 €

236,00 €

   bis 87.000 €

188,00 €

206,00 €

294,00 €

 über 87.000 €

224,00 €

245,00 €

352,00 €

 

Elternbeiträge für Plätze für Kinder unter 3 Jahren:

Jahreseinkommen
Brutto

25
Stunden

35
Stunden

45
Stunden

   bis 15.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

   bis 25.000 €

21,00 €

53,00 €

68,00 €

   bis 37.000 €

79,00 €

110,00 €

142,00 €

   bis 50.000 €

116,00 €

163,00 €

209,00 €

   bis 62.000 €

154,00 €

215,00 €

277,00 €

   bis 75.000 €

174,00 €

243,00 €

313,00 €

   bis 87.000 €

194,00 €

271,00 €

360,00 €

 über 87.000 €

224,00 €

295,00 €

395,00 €

 

Elternbeiträge für Plätze im Hort:

Jahreseinkommen Brutto

Hort

   bis 15.000 €

    0,00 €

   bis 25.000 €

  27,00 €

   bis 37.000 €

  58,00 €

   bis 50.000 €

  84,00 €

   bis 62.000 €

116,00 €

   bis 75.000 €

152,00 €

   bis 87.000 €

188,00 €

 über 87.000 €

224,00 €

 

Elternbeiträge für Plätze in der OGATA:

Jahreseinkommen Brutto

Hort

   bis 15.000 €

    0,00 €

   bis 25.000 €

  25,00 €

   bis 37.000 €

  55,00 €

   bis 50.000 €

  85,00 €

   bis 62.000 €

115,00 €

  über 62.000 €

150,00 €

 

Hinzu kommt ein monatlicher Beitrag für das Mittagessen, der je nach Einrichtung ca. 40 – 50 € beträgt. Das Essensgeld wird direkt an den Träger der Einrichtung gezahlt.

 

Weitere Informationen

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Burian (Tel. 980431) und Frau Märtens (Tel. 980432).

 

 

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