Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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Anmeldungen nimmt die jeweilige Einrichtung direkt entgegen. Hauptanmeldemonat für das jeweils nächste Kindergartenjahr (Beginn 1. August) ist der Januar.
Über die Aufnahme erhalten die Eltern im März Bescheid.
Kündigungen nimmt die jeweilige Einrichtung entgegen. Sie ist schriftlich mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende einzureichen. Für Kinder, die den Kindergarten zum 31.7. des Jahres verlassen, weil sie schulpflichtig werden, ist keine Kündigung notwendig. Für diese Kinder ist eine Kündigung des Platzes zum 1.6. - oder 1.7. des betreffenden Jahres nicht möglich.
Kündigungen für die Ogata sind nur zum Schuljahresende möglich; es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine vorzeitige Kündigung vor.
Muster für ein Kündigungsschreiben als PDF-Datei
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