Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
Download des Flyers als PDF-Dokument (1,39 MB)
Die Stadt Mettmann informiert Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten über die private Gartennutzung, sofern auch das öffentliche Interesse berührt ist.
Grundsätzlich sind nachbarschaftliche Streitigkeiten auf privatrechtlichem Wege zu lösen. Ein Einschreiten seitens der Ordnungsbehörde ist nur dann erforderlich, wenn offensichtlich öffentliches Interesse berührt ist.
Für die Nutzung Ihres Gartens gilt folgendes:
Rückfragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde 02104 - 980145 oder 980146.
Sofern das öffentliche Interesse berührt ist, stellt eine Nichtbeachtung der Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
zurück Seitenanfang Seite drucken
© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 12.01.2010