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neu Neubürgerbroschüre der Stadt Mettmann

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Neubürgerbroschüre

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Allgemeine Informationen der Ordnungsbehörde

Verfahren und notwendige Unterlagen zur Neueröffnung / Übernahme eines Gaststättenbetriebes in Mettmann

Nach § 1 des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt ein Gaststättengewerbe, wer im stehenden Gewerbe:

Grundsätzlich jeder, der ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) eine (Gaststätten-) Erlaubnis des Ordnungsamtes beantragen, bzw. vorweisen. Es sei denn, es werden

Diese Erlaubnis ist personen-, raum-, und betriebsbezogen. Dies bedeutet, dass die Erlaubnis nicht auf andere Personen übertragbar bzw. für andere, als die beantragten Räumlichkeiten nutzbar ist.

Es ist demnach eine erneute Erlaubnis zu beantragen, wenn sich Veränderungen bei dem Betreiber, bei den Räumlichkeiten oder wenn der bisherige Schankbetrieb (Bar) auf einen Schank- und Speisebetrieb (Restaurant, Bistro) erweitert wird.

Eine Erlaubnis ist ebenfalls zu beantragen, wenn Sie einen Dritten zur Leitung des Betriebes ermächtigen (Stellvertretungserlaubnis; § 9 GastG). Diese Erlaubnis wird für einen bestimmten Stellvertreter, der persönlich zuverlässig sein und seine "fachliche" Eignung nachweisen muss, erteilt und kann befristet werden. Auch eine Änderung hierbei ist unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

wichtiger Hinweis Der Beginn der Tätigkeit ist erst nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis zulässig und ist beim Ordnungsamt anzuzeigen (§14 Gewerbeordnung; GewO)

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis beizufügen:

Für alle Personen, die mit der Speisezubereitung betraut sind:

Bei Neuerrichtung der Gaststätte bzw. bei wesentlichen Veränderungen an einer bereits bestehenden Gaststätte:

Bei Juristischen Personen, die eine Gaststätte eröffnen möchten:

Hinweis:
Ab dem 01.01.2010 ist bereits bei Antragstellung eine Sicherheitsleistung in Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG zu erbringen.

Kontakt zur Ordnungbehörde

Weitere Fragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde, Tel: 02104 - 980141, 980142, 980143, 980144 oder 980145 oder per Email ordnungsbehoerde@mettmann.de

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

 

 

 

 

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