Allgemeine Informationen der Ordnungsbehörde
Verfahren und notwendige Unterlagen zur Neueröffnung / Übernahme eines Gaststättenbetriebes in Mettmann
Nach § 1 des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt ein Gaststättengewerbe, wer im stehenden Gewerbe:
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
- oder wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (z.B. Imbisswagen, Eiswagen)
und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Grundsätzlich jeder, der ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) eine (Gaststätten-) Erlaubnis des Ordnungsamtes beantragen, bzw. vorweisen. Es sei denn, es werden
- alkoholfreie Getränke oder
- unentgeltliche Kostproben oder
- zubereitete Speisen
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an
Hausgäste verabreicht.
Diese Erlaubnis ist personen-, raum-, und betriebsbezogen. Dies bedeutet, dass die Erlaubnis nicht auf andere Personen übertragbar bzw. für andere, als die beantragten Räumlichkeiten nutzbar ist.
Es ist demnach eine erneute Erlaubnis zu beantragen, wenn sich Veränderungen bei dem Betreiber, bei den Räumlichkeiten oder wenn der bisherige Schankbetrieb (Bar) auf einen Schank- und Speisebetrieb (Restaurant, Bistro) erweitert wird.
Eine Erlaubnis ist ebenfalls zu beantragen, wenn Sie einen Dritten zur Leitung des Betriebes ermächtigen (Stellvertretungserlaubnis; § 9 GastG). Diese Erlaubnis wird für einen bestimmten Stellvertreter, der persönlich zuverlässig sein und seine "fachliche" Eignung nachweisen muss, erteilt und kann befristet werden. Auch eine Änderung hierbei ist unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Der Beginn der Tätigkeit ist erst nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis zulässig und ist beim Ordnungsamt anzuzeigen (§14 Gewerbeordnung; GewO)
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis beizufügen:
- gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass
- Pacht-, Kauf-, Erbvertrag
- Grundrisszeichnung (einschließlich Bierkeller) in zweifacher Ausfertigung
- Nutzflächenberechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
- Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse
- Auszug aus der Schuldnerkartei (zuständiges Amtsgericht des Firmensitzes bzw. Wohnortes)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Antrag Gaststättenerlaubnis in zweifacher Ausfertigung (zu Erhalten bei der zuständigen Ordnungsbehörde für die zu eröffnende Gaststätte)
Für alle Personen, die mit der Speisezubereitung betraut sind:
- Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Bei Neuerrichtung der Gaststätte bzw. bei wesentlichen Veränderungen an einer bereits bestehenden Gaststätte:
- Lageplan in zweifacher Ausfertigung
- Baubeschreibung in zweifacher Ausfertigung
- Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung
- Mängelfreie Schlussabnahmebescheinigung
Bei Juristischen Personen, die eine Gaststätte eröffnen möchten:
- Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern sie im Register eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handels-, Vereins- oder
Genossenschaftsregister)
- Original und Kopie des Gründungsbeschlusses / der Satzung
Hinweis:
Ab dem 01.01.2010 ist bereits bei Antragstellung eine Sicherheitsleistung in Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG zu erbringen.
Kontakt zur Ordnungbehörde
Weitere Fragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde, Tel: 02104 - 980141, 980142, 980143, 980144 oder 980145 oder per Email ordnungsbehoerde@mettmann.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
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