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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Allgemeine Informationen der Ordnungsbehörde

Halten von Hunden auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Anlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Räumen

Die Stadt Mettmann informiert Sie als Hundehalter über die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Anlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen:

Die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW, des Landesforstgesetzes, des Tierschutzgesetzes, des Landesjagdgesetzes sowie der Gebietsverordnung der Stadt Mettmann vom 20. Dezember 2000 bleiben hiervon unberührt.

Kontakt zur Ordnungbehörde

Weitere Fragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde, Tel: 02104 - 980144 oder 02104 - 980146.

 

Bitte bedenken Sie, dass eine Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

 

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