Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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Ein ungepflegtes Erscheinungsbild einer Stadt ist ein Ärgernis für alle Bürgerinnen und Bürger und hinterläßt einen schlechten Eindruck bei den Besuchern der Stadt Mettmann.
Daher hat der Rat der Stadt Mettmann einen Maßnahmekatalog bei Verstößen gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen ... mehr Infos
Grundsätzlich muss jeder, der ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) eine (Gaststätten-) Erlaubnis des Ordnungsamtes beantragen, bzw. vorweisen.
Erkundigen Sie sich über Ausnahmen bzw. notwendige Unterlagen ... mehr Infos
Es kann vorkommen, dass für die Bestattung eines/r Verstorbenen die Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 8 Kalendertagen, § 13 Abs. 3 Bestattungsgesetz) Vorsorge treffen können. In diesen Fällen muß die Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen ... mehr Infos
Die Stadt Mettmann informiert Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten über die private Gartennutzung, sofern auch das öffentliche Interesse berührt ist ..mehr Infos
Die Stadt Mettmann informiert Sie als Grundstückseigentümer über die allgemeinen Streu- und Beseitigungspflichten bei Schnee- und Eisglätte ... mehr Infos
Verhaltensregelungen, z.B. über den Aufenthalt in Gaststätten, Verkauf und Konsim von Alkohol und Nikotion usw... mehr Infos
Die Stadt Mettmann informiert Sie im folgenden als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten über die Verfahrensweisen beim Verbrennen von Kleingartenabfällen auf Grundstücken sowie über Oster- und Martinsfeuer... mehr Infos
Die Stadt Mettmann informiert Sie als Hundehalterüber die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Anlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen ... mehr Infos
Die nachfolgend genannten allgemeinen Pflichten und Auflagen beziehen sich in erster Linie auf die in den §§ 3 und 10 des LHundG NRW genannten Hunderassen sowie deren Kreuzungen. Dazu gehören ... mehr Infos
Die Haltung von Hunden der in den §§ 3 und 10 genannten Hunderassen und Hunde der in § 11 LHundG genannten (40 cm Widerristhöhe / mind. 20 kg Gewicht) istbei der zuständigen Behörde (Ordnungsbehörde) anzuzeigen ... mehr Infos
Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen sind und im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden gelten als Abfall, wenn es nicht binnen einer Frist, die von der Ordnungsbehörde gesetzt wird (Monatsfrist) entfernt worden ist ... mehr Infos
Faxantrag an die DFS nach § 16a LuftVO für einen Massenaufstieg von Luftballonen
Allgemeine Informationen über einzuhaltende Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte und Maschinen ... mehr Infos
Lotterien sind Glücksspiele, bei denen einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.
Ausspielungen sind Glücksspiele, deren Gewinne aus Sachpreisen bestehen. Eine Tombola ist der Ausspielung gleichzusetzen.
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