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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Allgemeine Informationen der Ordnungsbehörde

Streu- und  Beseitigungspflichten bei Schnee- und Eisglätte

Die Stadt Mettmann informiert Sie als Grundstückseigentümer über die allgemeinen Streu- und Beseitigungspflichten bei Schnee- und Eisglätte. 

So ist / sind:

a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie z. B. Eisregen

b) auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen

Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Mettmann.

Kontakt zur Ordnungbehörde

Rückfragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde (02104) 980-145,   980-141.

Bitte bedenken Sie, dass eine Nichtbeachtung der oben genannten Pflichten eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt und gerichtliche Folgen nach sich ziehen kann.

 

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