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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Standesamt Mettmann - Beurkundung von Geburten

Beurkundung von Geburten

Jede Geburt eines Kindes muß in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Fast alle Geburten in Mettmann erfolgen auf der Entbindungsstation des Evangelischen Krankenhauses.

Vereinbarungsgemäß werden die Formalitäten vor Beurkundung der Geburt über das Krankenhaus abgewickelt.  Die Eltern füllen die Erklärung zur Namensführung im Krankenhaus aus. Alles weitere wird vom Aufnahme-Büro des Krankenhauses erledigt. Von dort wird auch mitgeteilt, wann die Geburtsurkunden des neugeborenen Kindes beim Standesamt Mettmann abgeholt werden können.

Zur Geburtsbeurkundung werden benötigt:

Bei Verheirateten: Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters (ehemalige Abschrift aus dem Familienbuch), die Geburtsanzeige sowie die Bescheinigung der Hebamme (diese Unterlagen werden in der Krankenhausaufnahme abgegeben).

Bei ledigen Müttern wird eine aktuelle Geburtsurkunde benötigt. Über die Anerkennung der Vaterschaft  v o r  Beurkundung der Geburt, können Sie sich bei uns informieren.

Zusatzinformationen

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die GEBURTSANZEIGE. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.

Bei einer (selten vorkommenden) Hausgeburt  wenden Sie sich direkt an das Standesamt Mettmann, um entsprechende Informationen zur Geburtsanzeige zu erhalten.

Kontakt

Weitere Auskünfte zur Geburtsbeurkundung erhalten Sie beim Standesamt Mettmann:

Michael Wiesenhöfer - Tel: 02104 - 980148

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt: Taufe, Kindergeld, Krankenkasse, Elterngeld

Weitere Urkunden für persönliche Zwecke sind gebührenpflichtig:

- für die erste Urkunde: 10,- €
- für jede weitere Urkunde: 5,- €

 

 

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