Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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Der Tod eines in Mettmann verstorbenen Mitbürgers wird vom Standesamt Mettmann beurkundet. Grundlage hierfür ist die ärztliche Todesbescheinigung und die Sterbeanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die erstellten Urkunden in Empfang nehmen.
Weitere Auskünfte für Sterbefälle erhalten Sie beim Standesamt Mettmann:
Maike Krügel- Tel: 02104 - 980149
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Beerdigung, Krankenkasse, Rente
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden:
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