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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Stadtverwaltung Mettmann - Standesamt

Anforderung von Personenstandsurkunden

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Fotokopie aus den Personenstandsregistern)?

Zunächst muss geprüft werden, ob das Standesamt Mettmann für diese Angelegenheit zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person in Mettmann geboren bzw. verstorben ist oder hier geheiratet hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle kreisangehörigen Städte im Kreis Mettmann ein eigenes Standesamt führen. Ggf. wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Weitere Städte des Kreises Mettmann: Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld/Rheinland, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert, Wülfrath

Beim Standesamt Mettmann werden nur die Personenstandsregister des Standesamtes Mettmann sowie des ehemaligen Standesamtes Hubbelrath geführt.

Wenn das Standesamt Mettmann für Sie zuständig ist, gibt es 2 Möglichkeiten, um an die benötigten Personenstandsurkunden zu gelangen.

1.) Sie sprechen während der Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt Mettmann vor. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Geld für die Gebühren (s.u.) mit. Die Urkunde kann dann mitgenommen werden.

 Wer ist berechtigt, ohne eine Vollmacht Urkunden zu bekommen?

  1. Personen, die im Eintrag selbst genannt sind.
  2. Eltern, Großeltern, Kinder dieser Person, Ehegatten, Lebenspartner.
  3. Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (im Zweifelsfall bitte unmittelbare Informationen beim Standesamt einholen).

Auch schriftlich Bevollmächtigte können Urkunden erhalten (Vollmacht vorlegen).

Unsere Öffnungszeiten

Montag:            08:30-12:00 u. 13:30-15:30 Uhr
Dienstag:          08:30-12:00 u. 13:30-15:30 Uhr
Mittwoch:          08:30-12:00 u. 13:30-15:30 Uhr
Donnerstag:      08:30-12:00 u. 13:30-17:30 Uhr
Freitag:             08:30-12:00 Uhr

Das Standesamt finden Sie auf der I. Etage im Rathaus-Altbau (Neanderstr. 85, 40822 Mettmann), Zimmer: 122 - 124.

2.) Selbstverständlich können Sie die Urkunde(n) auch schriftlich anfordern. Dazu laden Sie sich bitte die folgenden Urkundenanforderung als PDF-Datei herunter:

Icon Download Urkundenanforderung als PDF-Datei

Dieses Anforderungsschreiben können Sie uns dann per Post (Standesamt Mettmann, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann) oder per Fax (02104/980-726) zukommen lassen. Vergessen Sie bitte nicht, die darin enthaltene Einzugsermächtigung auszufüllen.

Gebührensätze für Urkunden

Jede erstausgestellte Urkunde kostet 10,00 €, zusätzliche Urkunden jeweils 5,00 €.

Urkunden sind auch mehrsprachig erhältlich.

Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Hierfür wird aber ein Nachweis von Ihnen verlangt (Kopie beilegen).

Falls Sie weder persönlich erscheinen oder den Ausdruck aus dem Internet nicht nutzen können, wird um telefonische Kontaktierung gebeten, um eine andere Möglichkeit der Urkundenanforderung zu besprechen.

Kontakt

Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Kollegen gerne zur Verfügung:

Herr Wiesenhöfer (Tel. 02104/980-148)
Herr Schrader (Tel. 02104/980-149)
Herr Klein-Ilbeck (Tel. 02104/980-147)

Formulare

Icon Download Urkundenanforderung als PDF-Datei

 

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 Kreisstadt Mettmann • Neanderstr. 85 • 40822 Mettmann • Tel: 02104 - 980 0 • Fax: 02104 - 980 721 • Email: info@mettmann.de