» Ab sofort können Sie sich die neue Hochzeitsbroschüre hier downloaden (PDF-Datei, ca. 5 MB).
Sie möchten nach Mettmann ziehen?
Dann müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro anmelden. Kommen Sie bitte persönlich ins Bürgerbüro und bringen die Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise aller Familienmitglieder mit. Zur Vermeidung von fehlerhaften Daten wäre es auch vorteilhaft, wenn Sie Ihr Familienbuch vorlegen würden. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das Ausfüllen eines Formulares ist vorher nicht erforderlich.
Die Abmeldebestätigung des alten Wohnortes und die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers wird nach den neuen Meldevorschriften nicht mehr benötigt.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Sie möchten aus Mettmann fortziehen?
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Kommen Sie bitte mit Ihrem Personalausweis ins Bürgerbüro. Die Abmeldung wird dann direkt erfasst.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik ziehen, müssen Sie sich lediglich innerhalb einer Woche dort am neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung in Mettmann erfolgt dann automatisch per Rückmeldung.
Sie möchten innerhalb von Mettmann umziehen?
Dann müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro ummelden. Kommen Sie bitte persönlich ins Bürgerbüro und bringen die Personalausweise aller Familienmitglieder mit. Die Ummeldung wird direkt erfasst, das Ausfüllen eines Formulares ist vorher nicht erforderlich und die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers wird nach den neuen Meldevorschriften nicht mehr benötigt.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Die Anschrift und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros entnehmen Sie bitte unserer Startseite des Bürgerbüros.
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© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 10.01.2006