Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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Wenn ein Elternteil in einer anderen Stadt lebt als das gemeldete minderjährige Kind, benötigt das Elternteil eine steuerliche Lebensbescheinigung für das Kind, damit bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte die Eintragung des Kinderfreibetrages berücksichtigt werden kann. Der Antragsteller hat sich auszuweisen.
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.
Die Anschrift und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros entnehmen Sie bitte unserer Startseite des Bürgerbüros.
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