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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Steuern und Gebühren auf einen Blick

Grundsteuer-/ Gewerbesteuer-Hebesätze

Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
215 %
Grundsteuer B (übrige Grundstücke)
415 %
Gewerbesteuer
403 %

Straßenreinigungsgebühren

a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen
je Frontmeter

2,97 €

(Vorjahr 3,08 €)

b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr
je Frontmeter

2,52 €

(Vorjahr 2,62 €)

c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr
je Frontmeter

1,78 €

(Vorjahr 1,85 €)

Bei mehrfacher Reinigung vervielfachen sich die Beträge entsprechend.
Für die 14-tägige Reinigung beträgt die Gebühr 2,23 € je Frontmeter.

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Grundausstattung von 50 Restmüllsäcken kann unter Berücksichtung der im Haushalt (auch mit Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen reduziert werden. Einzelpersonenhaushalte erhalten mindestens 15 Müllsäcke (10 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Ei-genkompostierer), 2-Personenhaushalte mindestens 25 Müllsäcke (20 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer) und 3- oder Mehrpersonenhaushalte mindestens 30 Müllsäcke (25 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer).

10 Müllsäcke

51,60 €

(Vorjahr 52,32 €)

15 Müllsäcke

77,40 €

(Vorjahr 78,60 €)

20 Müllsäcke

103,20 €

(Vorjahr 104,76 €)

25 Müllsäcke

129,00 €

(Vorjahr 130,92 €)

30 Müllsäcke

154,92 €

(Vorjahr 157,08 €)

40 Müllsäcke

206,52 €

(Vorjahr 209,52 €)

50 Müllsäcke

258,12 €

(Vorjahr 261,84 €)

Einzelpreis pro Abfallsack: 5,20 € (im Bürgerbüro erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos; Bestellungen können Sie gerne online tätigen.

Großraumbehälterabfuhr/ Containerabfuhr

bei 1 x wöchentlicher Abfuhr

2.917,56 €

(Vorjahr 2.970,36 €)

bei 14-tägiger Abfuhr

1.458,78 €

(Vorjahr 1.485,18 €)

bei 1 x monatlicher Abfuhr

729,39 €

(Vorjahr 685,47 €)

2 x wöchentlich
5.835,12 €
(Vorjahr 5.940,72 €)
1 x wöchentlich ohne Miete
2.899,56 €
*1
(Vorjahr 2.952,36 €)
14-tägig ohne Miete
1.449,78 €
*2
(Vorjahr 1.476,18 €)
7 cbm Container - 2 x wöchentlich
37.132,58 €
(Vorjahr 37.804,62 €)

*1 Miete: 18,00 €

*2 Miete: 9.00 €

Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 23,64 € (Vorjahr: 19,08 €) jährlich.

Kanalbenutzungsgebühren

a) für beitragspflichtige Mitglieder des Wasserverbandes je cbm Abwasser (Großabnehmer)

2,26 €

(Vorjahr: 2,26 €)

b) für alle anderen Anschlussnehmer je cbm Abwasser

3,43 €

(Vorjahr: 3,43 €)

 

Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode (siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf). 

Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Abteilung für Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden, soweit diese 15 cbm jährlich übersteigen.

Hundesteuer

a) wenn nur ein Hund gehalten wird
93,00 €
b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund
116,00 €
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund
140,00 €

Vergnügungssteuer

Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H..

Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:

 

mit
Gewinnmöglichkeit:

ohne
Gewinnmöglichkeit:

a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen

138,00 €

30,00 €

b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten

45,00 €

22,50 €

 

Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 250,00 €.

Ansprechpartner bei der Stadt Mettmann

Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.

 

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© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 04.01.2008

 

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