Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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| Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) | 215 % |
| Grundsteuer B (übrige Grundstücke) | 415 % |
| Gewerbesteuer | 403 % |
a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen |
2,97 € |
(Vorjahr 3,08 €) |
b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr |
2,52 € |
(Vorjahr 2,62 €) |
c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr |
1,78 € |
(Vorjahr 1,85 €) |
Bei mehrfacher Reinigung vervielfachen sich die Beträge entsprechend.
Für die 14-tägige Reinigung beträgt die Gebühr 2,23 € je Frontmeter.
Die Grundausstattung von 50 Restmüllsäcken kann unter Berücksichtung der im Haushalt (auch mit Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen reduziert werden. Einzelpersonenhaushalte erhalten mindestens 15 Müllsäcke (10 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Ei-genkompostierer), 2-Personenhaushalte mindestens 25 Müllsäcke (20 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer) und 3- oder Mehrpersonenhaushalte mindestens 30 Müllsäcke (25 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer).
10 Müllsäcke |
51,60 € |
(Vorjahr 52,32 €) |
15 Müllsäcke |
77,40 € |
(Vorjahr 78,60 €) |
20 Müllsäcke |
103,20 € |
(Vorjahr 104,76 €) |
25 Müllsäcke |
129,00 € |
(Vorjahr 130,92 €) |
30 Müllsäcke |
154,92 € |
(Vorjahr 157,08 €) |
40 Müllsäcke |
206,52 € |
(Vorjahr 209,52 €) |
50 Müllsäcke |
258,12 € |
(Vorjahr 261,84 €) |
Einzelpreis pro Abfallsack: 5,20 € (im Bürgerbüro erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos; Bestellungen können Sie gerne online tätigen.
bei 1 x wöchentlicher Abfuhr |
2.917,56 € |
(Vorjahr 2.970,36 €) |
bei 14-tägiger Abfuhr |
1.458,78 € |
(Vorjahr 1.485,18 €) |
bei 1 x monatlicher Abfuhr |
729,39 € |
(Vorjahr 685,47 €) |
| 2 x wöchentlich | 5.835,12 € |
(Vorjahr 5.940,72 €) |
| 1 x wöchentlich ohne Miete | 2.899,56 € *1 |
(Vorjahr 2.952,36 €) |
| 14-tägig ohne Miete | 1.449,78 € *2 |
(Vorjahr 1.476,18 €) |
| 7 cbm Container - 2 x wöchentlich | 37.132,58 € |
(Vorjahr 37.804,62 €) |
*1 Miete: 18,00 €
*2 Miete: 9.00 €
Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 23,64 € (Vorjahr: 19,08 €) jährlich.
a) für beitragspflichtige Mitglieder des Wasserverbandes je cbm Abwasser (Großabnehmer) |
2,26 € |
(Vorjahr: 2,26 €) |
b) für alle anderen Anschlussnehmer je cbm Abwasser |
3,43 € |
(Vorjahr: 3,43 €) |
Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode (siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf).
Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Abteilung für Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden, soweit diese 15 cbm jährlich übersteigen.
| a) wenn nur ein Hund gehalten wird | 93,00 € |
| b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 116,00 € |
| c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 140,00 € |
Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H..
Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:
|
mit |
ohne |
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen |
138,00 € |
30,00 € |
b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten |
45,00 € |
22,50 € |
Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 250,00 €.
Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.
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© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 04.01.2008