Spielplätze und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Wir bitten alle Hundebesitzer, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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Für die Reinhaltung der Gewässer, des Grundwassers und zur Erhaltung der Volksgesundheit ist eine geregelte Abwasserableitung und –entsorgung unverzichtbar.
Die Aufgabe der Stadtentwässerung besteht darin, die Schmutz- und Regenwässer von den angeschlossenen Grundstücken zu sammeln und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu transportieren, zu behandeln oder einzuleiten.
Der Großteil der Abwässer wird über das ca. 160 km lange städtische Kanalnetz zu den Kläranlagen des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes geleitet und zur weiteren Behandlung übergeben.
Der Bau und Betrieb, sowie die Unterhaltung der Kanäle und Bauwerke ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit.
Weiterhin ist derzeit das Thema Grundstücksentwässerung in den Blick der Öffentlichkeit gerückt.
Hier wird von uns die gesetzlich vorgesehene Informations- und Beratungspflicht wahrgenommen.
Die Dichtheitsprüfung der privaten Schmutz- und Mischwasserleitungen ist für jeden Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen eine Pflicht. Jedoch können von Kommune zu Kommune unterschiedliche Bedingungen und Ausgestaltungen vorherrschen. Die Anforderungen der Stadt Mettmann sowie zusätzliche Informationen rund um das Thema Abwasser werden deshalb auf den folgenden Seiten für alle Interessierten und/oder betroffenen Bürger erläutert.
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