Stadtverwaltung Mettmann - Jugendamt - Beistandschaften, Pflegschaften und Beurkundungen
Aufgabengebiete
- Beistandschaften
- Pflegschaften
- Beurkundungen
Anschrift
Stadtverwaltung Mettmann
- Jugendamt -
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Tel: 02104 - 980447
Fax: 02104 - 980721
Ansprechpartnerinnen
Für weitere Infos klicken Sie bitte den Namen Ihrer Ansprechparnerin an !
Doris Bachhausen-Leiß - Tel: 02104 - 980447
Diana Williams - Tel: 02104 - 980447
Wir sind für Sie erreichbar:
montags bis freitags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr - 17.30 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir telefonische Terminabsprache.
Weitere Informationen
Alle werdenden Mütter, Mütter, Väter oder junge Volljährige können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Jugendamtes der Stadt Mettmann kostenfrei in Anspruch nehmen.
Vaterschaft
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
- Wir leiten Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das Standesamt weiter.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Unterhalt
- Wir berechnen, beurkunden und machen notfalls auch gerichtlich den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes geltend.
- Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
- Wir beraten und unterstützen alleinsorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
Sorgeerklärung
- Wir beraten Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung bei Eltern die nicht miteinander verheiratet sind.
- Wir bescheinigen dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. "Negativattest").
Beurkundung
- Wir beurkunden kostenfrei u.a.:
Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern die nicht miteinander verheiratet sind.
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