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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Stadtverwaltung Mettmann - Kindertagespflege

Aufgabenbereiche

Anfahrtskizze zum Rathaus - Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !Anschrift

Stadtverwaltung Mettmann
- Sachgebiet Kindertagespflege -
Neanderstr. 85

40822 Mettmann

Tel: 02104 - 980433 oder 980431
Fax: 02104 - 980755

Ansprechpartner(innen)

Für weitere Infos klicken Sie bitte den Namen Ihres Ansprechpartners / Ihrer Ansprechpartnerin an !

Elke Giannona (Fachberatung) - Tel: 02104 - 980433
Helga Burian (Finanzen) - Tel. 02104 - 980431

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer qualifizierten Betreuung für Ihr Kind in der Kindertagespflege.

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. In der Regel sind die zu betreuenden Kinder bis zu drei Jahre alt (in Ausnahmefällen auch älter, z.B. wenn ein Kind ein zusätzliches Angebot im Anschluss an eine Kindertagesstätte oder OGATA braucht). Kindertagespflege zeichnet sich durch hohe Flexibilität aus und durch eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen, (Gruppengröße liegt zwischen zwei bis fünf Kinder).  Kindertagespflege ist ein familienunterstützendes Angebot. Kindertagespflege findet im Haushalt der Tagespflegeperson statt, oder in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten.

 

Welche Qualifikation haben Kindertagespflegepersonen?

Kindertagespflegepersonen verfügen entweder über eine pädagogische Ausbildung (Kinderpflegerin, Erzieherin, Sozialpädagogin u.ä.), oder haben sich über einen Bildungsträger im Bereich Kindertagespflege qualifiziert. Die Eignung der Tagespflegepersonen wird durch das Jugendamt überprüft .
Tagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

 

Finanzierung/Kosten

Das Jugendamt der Stadt Mettmann unterstützt die Eltern bei den Kosten zur Finanzierung der Kindertagespflege. Zur Zeit wird ein Zuschuss von drei Euro pro Stunde und Kind gezahlt, wenn die Eltern gewisse Voraussetzungen (Berufstätigkeit u.ä.) erfüllen und bereit sind, einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

 

Für wen ist die Beratungsstelle da?

Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten?

 
Aufgaben der Fachberatungsstelle

Weitere Infos, Rechtsgrundlagen, Links

 

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 Kreisstadt Mettmann • Neanderstr. 85 • 40822 Mettmann • Tel: 02104 - 980 0 • Fax: 02104 - 980 721 • Email: info@mettmann.de