Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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AnschriftStadtverwaltung Mettmann
- Sachgebiet Kindertagespflege -
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Tel: 02104 - 980433 oder 980431
Fax: 02104 - 980755
Für weitere Infos klicken Sie bitte den Namen Ihres Ansprechpartners / Ihrer Ansprechpartnerin an !
Elke Giannona (Fachberatung) - Tel: 02104 - 980433
Helga Burian (Finanzen) - Tel. 02104 - 980431
Kindertagespflege ist eine Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. In der Regel sind die zu betreuenden Kinder bis zu drei Jahre alt (in Ausnahmefällen auch älter, z.B. wenn ein Kind ein zusätzliches Angebot im Anschluss an eine Kindertagesstätte oder OGATA braucht). Kindertagespflege zeichnet sich durch hohe Flexibilität aus und durch eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen, (Gruppengröße liegt zwischen zwei bis fünf Kinder). Kindertagespflege ist ein familienunterstützendes Angebot. Kindertagespflege findet im Haushalt der Tagespflegeperson statt, oder in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten.
Kindertagespflegepersonen verfügen entweder über eine pädagogische Ausbildung (Kinderpflegerin, Erzieherin, Sozialpädagogin u.ä.), oder haben sich über einen Bildungsträger im Bereich Kindertagespflege qualifiziert. Die Eignung der Tagespflegepersonen wird durch das Jugendamt überprüft .
Tagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Das Jugendamt der Stadt Mettmann unterstützt die Eltern bei den Kosten zur Finanzierung der Kindertagespflege. Zur Zeit wird ein Zuschuss von drei Euro pro Stunde und Kind gezahlt, wenn die Eltern gewisse Voraussetzungen (Berufstätigkeit u.ä.) erfüllen und bereit sind, einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.
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