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Der Hundedreck muss weg!

Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen

 

Neubürgerbroschüre

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Stadtverwaltung Mettmann - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss

Aufgabengebiet

Anfahrtskizze zum Rathaus - Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !Anschrift

Stadtverwaltung Mettmann
- Jugendamt -
Neanderstr. 85

40822 Mettmann

Tel: 02104 - 980446
Fax: 02104 - 980721

Ansprechpartner

Für weitere Infos klicken Sie bitte den Namen an !

Sabine Affüpper - Tel: 02104 - 980446
Marion Bodlin - Tel: 02104 - 980467

Wir sind für Sie erreichbar:

montags bis freitags: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Absprache auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen.

Weitere Informationen

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistungen hat,

Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich wie der Unterhalt, nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträgen in der Regelbetragverordnung (Düsseldorfer Tabelle).

Download Düsseldorfer Tabelle 2010 ( PDF)

Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich ab 01.01.2010 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

 

für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 133 €

für Kinder von 6 bis 12 Jahren monatlich 180 €

 

Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod des anderen Elternteils oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält, abgezogen.

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden.

 

 

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