Spielplätze, Spielwiesen und Gehwege gehören zu den wenigen Freiräumen in der Stadt, die den Kindern noch zur Verfügung stehen. Wenn diese Spielflächen durch Hundekot verschmutzt werden, können unsere Kinder auch in diesen Bereichen nicht mehr ungefährdet spielen. Aus diesem Grund möchten wir Hundebesitzer bitten, mehr Rücksicht zu nehmen .... weiterlesen
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AnschriftStadtverwaltung Mettmann
- Jugendamt -
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Tel: 02104 - 980442
Fax: 02104 - 980756
Email: gabi.goessling@mettmann.de
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Gabriele Gößling - Tel: 02104 - 980442
montags: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags: 15.00 Uhr - 17.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Absprache auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen.
Der Pflegekinderdienst der Stadt Mettmann sucht Menschen, die sich vorstellen können, Kinder oder Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum aufzunehmen und ihnen stabile Beziehungen, gute Vorsorgung und verständnisvolle Begleitung anzubieten.
Das Zusammenleben mit einem Pflegekind ist eine schöne, interessante, aber auch herausfordernde Aufgabe, die das Leben nachhaltig beeinflusst.
Unabhängig davon, ob Sie ein Kind zeitlich befristet oder auf Dauer aufnehmen möchten, ist es wichtig, sich mit den Aufgaben und Anforderungen im Vorfeld vertraut zu machen.
Nur eine umfassende Überprüfung der eigenen Wünsche, Fähigkeiten und Grenzen kann gewährleisten, dass ein Pflegeverhältnis für alle Beteiligten erfolgreich verläuft.
In einer vertrauensvollen Zusammenarbeit möchte ich Bewerberinnen und Bewerber mit ihren Stärken und auch Grenzen kennen lernen und sie in ihrer Entscheidungsfindung beraten und unterstützen.
Ausführliche Informationen über den Ablauf des Bewerberverfahrens erhalten Sie in einem persönlichen Erstgespräch.
Eltern können aus unterschiedlichen Gründen in Situationen kommen, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben was sie für eine gesunde Entwicklung benötigen.
Extreme familiäre Belastungen können für die betroffenen Kinder Vernachlässigung, Überforderung und manchmal auch Gewalterfahrung bedeuten.
Erst wenn auch durch Hilfen innerhalb der Familie das Wohl der Kinder nicht ausreichend gewährleisten werden kann, wird eine geeignete Unterbringungsform erforderlich.
Den Bedarfen des Kindes und dessen Familie entsprechend, wird für das Kind die passende Familie ausgewählt.
Für interessierte Bewerberinnen und Bewerber ist es wichtig, die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege zu kennen, um während des Bewerberverfahrens zu entscheiden, welche Form am besten in die derzeitige Lebenssituation und Lebensplanung passt.
In Kurzzeitpflege werden Kinder untergebracht, deren leibliche Eltern vorübergehend (Krankheit, Kuraufenthalt ect.) ausfallen. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie muss grundsätzlich sicher gestellt sein. Der Aufenthalt des Kindes sollte in der Regel 3 Monate nicht überschreiten.
Die Bereitschaftspflege ist ein familiäres Angebot der Krisenintervention. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden und akuten Gefährdungssituationen. Die Unterbringungsform ist zeitlich begrenzt bis zur Entscheidung über eine Rückführung in die Familie oder eine andere geeignete Hilfeform außerhalb der eigenen Familie.
Die zeitlich befristete Vollzeitpflege richtet sich an Familien, in denen auf der Basis einer tragfähigen Eltern-Kind-Bindung die Stärkung der Erziehungsfähigkeit im Mittelpunkt steht.
Voraussetzung ist, dass im Rahmen einer sozialpädagogischen und / oder psychologischen Diagnose festgestellt wird, dass durch eine zeitliche Trennung von Eltern und Kindern Freiräume entstehen, die den Eltern die Chance bieten, ihre Erziehungsfähigkeit unter Einbeziehung begleitender Hilfsangebote positiv zu verändern und zu stabilisieren.
Die zeitlich unbefristete Vollzeitpflege hat das Ziel, das existenzielle Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen nach Eltern-Kind-Bindung/Beziehung sicherzustellen und ihre belastenden Erfahrungen in der Beziehung zu den leiblichen Eltern aufzuarbeiten, um so zu einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung und dauerhaften Lebensperspektive zu gelangen.
Die unbefristete Vollzeitpflege bietet Kindern und Jugendlichen eine neue dauerhafte Lebensform in einer Familie.
Sie ist die geeignete und notwendige erzieherische Hilfe für Kinder und Jugendliche
Die Prüfung einer Adoptionsmöglichkeit muss vorab erfolgen.
Bei einem Pflegekind kann ein erhöhter Bedarf an Betreuung, Förderung oder Pflege bestehen:
Entscheidend für die Zuschreibung einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung für ein Kind ist der Schweregrad der Behinderung bzw. der Entwicklungsstörung, der einen deutlich erhöhten Bedarf begründet. Er kann sich entweder auf die materiellen Aufwendungen oder auf die Kosten der Erziehung oder auf beides beziehen.
Diese Pflegeform kann vorübergehend, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum oder auf Dauer – bis zur Selbständigkeit des Kindes angelegt sein.
Pflegekinder haben zwei Familien, sie haben Eltern bei denen sie zurzeit oder dauerhaft nicht leben können und eine Pflegefamilie, in der sie jetzt leben.
Wenn es Eltern und Pflegeeltern gelingt akzeptierend und wertschätzend miteinander umzugehen, werden die Pflegekinder besser mit der Situation umgehen können und weniger Loyalitätskonflikte haben.
Für Pflegekinder sind Kontakte zu ihrer Herkunftsfamilie eine Möglichkeit, sich mit den eigenen Wurzeln und mit der familiären Vergangenheit und Gegenwart auseinanderzusetzen.
Auch wenn keine Kontakte bestehen, sind Pflegekinder neugierig auf ihre Vergangenheit. Sie wollen verstehen, warum sie nicht bei ihren Eltern leben können.
Das Wissen um ihre Lebensgeschichte hilft ihnen, eine Antwort auf diese Frage zu finden und ist für ihre Identitätsentwicklung von großer Bedeutung.
Wenn Pflegekinder von ihren Pflegeeltern oder nahe stehenden Personen darin unterstützt werden, ihre Vergangenheit zu rekonstruieren, können sie ihre Gegenwart viel besser einschätzen und bewältigen.
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