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Die Stadt Mettmann stellt auf Antrag einen Sozialpass aus. Mit diesem Dokument erhält man die Eintrittsermäßigung von 50 % für das Naturfreibad, das Hallenbad sowie für kulturelle Veranstaltungen in städtischer Trägerschaft.
Für den nachstehend aufgeführten Personenkreis wird dieser Pass gewährt.
Als Berechtigungsnachweis sind von dem jeweiligen Personenkreis unter anderem Einkommensbelege vorzulegen.
Der Sozialpass hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr abhängig von dem Bewilligungszeitraum der anspruchsbegründenden Leistung.
Nähere Information, Ansprechpartner und die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Startseite der Sozialagentur.
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