Der Ratgeber widmet sich folgenden Themen:
Download des Ratgebers für ältere Menschen als PDF-Dokument (2,7 MB)
Nach den Richtlinien des Behindertenfahrdienstes sind Personen berechtigt, die im Kreis Mettmann wohnen und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Personen, die behinderungsbedingt so eingeschränkt sind, dass sie nicht in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zu benutzen, können eine amtsärztliche Bescheinigung vorlegen, die die Notwendigkeit der Berechtigung zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes nachweist. Monatlich steht dem Fahrdienstberechtigten ein Kontingent von 300 Kilometern zur Verfügung (inkl. Leerfahrten An- und Rückfahrt), für eine beliebige Anzahl von Fahrten. Dabei ist immer nur ein geringer Anteil an den gesamten Fahrtkosten zu entrichten.
Der Antrag auf einen Berechtigungsnachweis kann bei der Stadt Mettmann gestellt werden.
Barbara Nattermann Rathaus (Anbau), Zimmer: N 10
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Tel: 02104 - 980464
Fax: 02104 - 980756
Email: barbara.nattermann@mettmann.de
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