Der Ratgeber widmet sich folgenden Themen:
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Die Entmündigung und die Gebrechlichkeitspflegschaft sind abgeschafft. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Gartenstraße 5-7,
40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 774-0
Homepage: http://www.ag-mettmann.de
Wer zur gesetzlichen Betreuung Fragen hat oder für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit selbst vorsorgen möchte, kann sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Bismarckstr. 39,
40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 2335311
Fax: 02104 - 2335317
Homepage: www.dw-mettmann.de
E-mail: info@dw-mettmann.de
Düsseldorfer Straße 47,
40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 99-2372
Johannes-Flintrop-Straße 19, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 141911
Ferner erhalten Sie auf Anfrage den Betreuungspass bei der
Neanderstraße 85, Zimmer N 7
40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 980466
Der Betreuungspass beinhaltet eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patientenverfügung) und die Möglichkeit, seine Wünsche und Forderungen an Bevollmächtigte, Ärzte, Familie oder auch Freunde für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit zu benennen. In jedem Fall empfiehlt sich eine zusätzliche individuelle Beratung bei den o.g. Beratungsstellen.
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