Home | Stadtportrait |Tourismus |Familie & Soziales | Kultur, Bildung & Freizeit | Rathaus |Rat & Ausschüsse |Wirtschaft & Verkehr |Aktuelles & Kontakte | Stadtplan
+ + + Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung + + +

Am 12. März d.J. konnten sich Bürgermeister Bernd Günther und Wirtschaftsförderer Wolfgang Karp bei der Fa. Georg Fischer vom Fortgang der Bauarbeiten der neuen Fertigungslinie überzeugen. Geschäftsführer Andreas Guell schilderte die Verbesserungen gerade auch im Hinblick auf Energie-Einsparungen, die mit dem Bau, der knapp 40 Mio. Euro verschlingen wird, verbunden sein werden. Die Investition wird auch als Bekenntnis zum Standort Mettmann verstanden.

 

Bebauungsplan - Nr. 18 A –Am Erkrather Weg – Abstandsklassen

Abstandsklasse VI Abstand 200m

Lfd. Nr.

Nr. (Spalte) 4.BImSchV

Betriebsart

 

154

2.9 (2)

Anlagen zum Säurepolieren oder Mattätzen von Glas oder Glaswaren unter Verwendung von Flusssäure

 

155

2.10 (2)

Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, soweit der Rauminhalt der Brennanlage 4m³ oder mehr und die Besatzdichte mehr als 100 kg/m³ und weniger als 300 kg/m³ Rauminhalt der Brennanlage beträgt, ausgenommen elektrisch beheizte Brennöfen, die diskontinuierlich und ohne Abluftführung betrieben werden

 

156

3.4 (2)

Schmelzanlagen für Nichteisenmetalle für einen Einsatz von 50 bis weniger als 1000 kg, ausgenommen

  • Vakuum-Schmelzanlagen
  • Schmelzanlagen für Gusslegierungen aus Zinn und Wismut oder aus Feinzink und Aluminium in Verbindung mit Kupfer oder Magnesium,
  • Schmelzanlagen, die Bestandteil von Druck oder Kokillengießmaschinen sind oder die aus ausschließlich im Zusammenhang mit einzelnen Druck- oder Kokillengießmaschinen gießfertige Nichteisenmetalle oder gießfertige Legierungen niederschmelzen,
  • Schmelzanlagen für Edelmetalle oder für Legierungen, die nur aus Edelmetallen oder aus Edelmetallen und Kupfer bestehen und
  • Schwalllötbäder (s.auch lfd. Nrn. 27 und 92 )

 

157

3.8 (2)

Anlagen, die aus einer oder mehreren Druckgießmaschinen mit Zughaltekräften von 2 Meganewton oder mehr bestehen

 

158

3.10 (2)

Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure, ausgenommen Chromatieranlagen

 

159

5.7 (2)

Anlagen zur Verarbeitung von flüssigen, ungesättigten Polyesterharzen

mit Styrol-Zusatz oder flüssigen Epoxidharzen mit Aminen zu

•  Formmassen (z.B. Harzmatten oder Faser-Formmassen) oder

•  Formteilen oder Fertigerzeugnissen, soweit keine geschlossene Werkzeuge verwendet werden, für einen Harzverbrauch von 500 kg oder mehr je Woche z.B. Bootsbau, Fahrzeugbau oder Behälterbau

 

160

5.10 (2)

Anlagen zur Herstellung von künstlichen Schleifscheiben, -körpern, -papieren oder –geweben unter Verwendung organischer Binde- oder Lösungsmittel

 

161

5.11 (2)

Anlagen zur Herstellung von Polyurethanformteilen,

Bauteilen unter Verwendung von Polyurethanblöcken in Kastenformen oder zum Ausschäumen von Hohlräumen mit Polyurethan,

soweit die Menge der Ausgangsstoffe 200 kg oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von thermoplastischen Polyurethangranulaten

 

162

7.1 (1)

Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel oder zum Halten von Schweinen mit

•  3.200 bis weniger als 14.000 Hennenplätzen

•  6.400 bis weniger als 28.000 Junghennenplätzen

•  6.400 bis weniger als 28.000 Mastgeflügelplätzen

•  3.200 bis weniger als 14.000 Truthühnermastplätze

•  120 bis weniger als 525 Mastschweineplätzen (Schweine von 30 kg oder mehr Lebendgewicht)

•  40 bis weniger als 175 Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger als 30 kg Lebendgewicht)

•  50 bis weniger als 225 Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger als 10 kg Lebendgewicht)

•  350 bis weniger als 1.500 Ferkelplätze (Ferkel bis weniger als 30 kg Lebendgewicht)

•  75 bis weniger als 230 Mastkälberplätzen auch soweit nicht genehmigungsbedürftig

 

163

7.5 (2)

Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren, ausgenommen

  • Anlagen in Gaststätten
  • Räuchereien mit einer Räucherleistung von weniger als 1.000 kg Fleisch- und Fischwaren je Woche

 

 

 

 zurück  Seitenanfang Seite drucken

© Kreisstadt Mettmann , zuletzt geändert am 15.07.2005

 

 Kreisstadt Mettmann • Neanderstr. 85 • 40822 Mettmann • Tel: 02104 - 980 0 • Fax: 02104 - 980 721 • Email: info@mettmann.de