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+ + + Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung + + +

Am 10.2.2011 fand nun bereits zum dritten Mal ein Treffen mit Unternehmern und der IHK auf Einladung des Bürgermeisters und der Wirtschaftsförderung statt. Diese Treffen wurden seitens der Verwaltung initiiert, um Probleme anzusprechen, Anregungen für eine bessere Zusammenarbeit zu geben und sich vor allem auch einfach besser kennenzulernen. Ganz wichtig ist der Stadt dabei, die "Hausaufgaben", die ihr seitens der Unternehmer aufgegeben werden, abzuarbeiten.Mittlerweile kann festgestellt werden, dass ein reges Interesse an den halbjährlich stattfindenden Zusammenkünften besteht, dies bestätigten die Unternehmer in einer Umfrage. Das nächste Treffen ist im übrigen für September angedacht.Sollten weitere Unternehmer Interesse an einer Teilnahme zeigen, sind sie herzlich eingeladen, sich bei der Wirtschaftsförderung zu melden.

 

 

 

Steuern und Gebühren auf einen Blick

Grundsteuer-/ Gewerbesteuer-Hebesätze

Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
215 %
Grundsteuer B (übrige Grundstücke)
415 %
Gewerbesteuer
403 %

Straßenreinigungsgebühren

a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen
je Frontmeter

3,69 €

(Vorjahr 3,08 €)

b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr
je Frontmeter

3,14 €

(Vorjahr 2,62 €)

c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr
je Frontmeter

2,21 €

(Vorjahr 1,85 €)

Bei mehrfacher Reinigung vervielfachen sich die Beträge entsprechend.
Für die 14-tägige Reinigung verringert sich der Gebührensatz auf 65%.

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Grundausstattung von 50 Restmüllsäcken kann unter Berücksichtung der im Haushalt (auch mit Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen reduziert werden. Einzelpersonenhaushalte erhalten mindestens 15 Müllsäcke (10 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Ei-genkompostierer), 2-Personenhaushalte mindestens 25 Müllsäcke (20 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer) und 3- oder Mehrpersonenhaushalte mindestens 30 Müllsäcke (25 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer).

10 Müllsäcke

58,44 €

(Vorjahr 55,68 €)

15 Müllsäcke

87,72 €

(Vorjahr 83,52 €)

20 Müllsäcke

116,88 €

(Vorjahr 111,36 €)

25 Müllsäcke

146,16 €

(Vorjahr 139,20 €)

30 Müllsäcke

175,32 €

(Vorjahr 167,04 €)

40 Müllsäcke

233,76 €

(Vorjahr 222,72 €)

50 Müllsäcke

292,20 €

(Vorjahr 278,40 €)

Einzelpreis pro Abfallsack: 5,90 € (im Bürgerbüro erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos; Bestellungen können Sie gerne online tätigen.

Großraumbehälterabfuhr/ Containerabfuhr

bei 1 x wöchentlicher Abfuhr

3.272,64 €

(Vorjahr3.124,20 €)

bei 14-tägiger Abfuhr

1.636,32 €

(Vorjahr 1.562,10 €)

4 x wöchentlich

818,16 €

(Vorjahr 781,05 €)

2 x wöchentlich
6.545,28 €
(Vorjahr 6.248,40 €)
1 x wöchentlich ohne Miete
3.254,64 €
(Vorjahr 3.106,20 €)
14-tägig ohne Miete
1.627,32 €
(Vorjahr 1.553,10 €)
7 cbm Container - 2 x wöchentlich
41.651,78 €
(Vorjahr 39.762,55 €)

Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 17,52 € (Vorjahr: 17,28 €) jährlich.

Kanalbenutzungsgebühren

Die Schmutzwassergebühr beträgt jährlich

a) für die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegenden Abwassermengen

 

im Jahr 2009
im Jahr 2010
ab 01.01.2011

1,44 € je cbm
1,45 € je cbm
1,59 € je cbm
   
b) für die restlichen Abwassermengen  
im Jahr 2009
im Jahr 2010
ab 01.01.2011
2,48 € je cbm
2,51 € je cbm
2,67 € je cbm

Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode (siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf). 

Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Abteilung für Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden, soweit diese 15 cbm jährlich übersteigen.

Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt jährlich

im Jahr 2009
im Jahr 2010
ab 01.01.2011
0,99 € je qm
0,98 € je qm
1,06 € je qm

Hundesteuer

a) wenn nur ein Hund gehalten wird
93,00 €
b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund
140,00 €
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund
160,00 €

Vergnügungssteuer

Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H..

Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:

 

mit
Gewinnmöglichkeit:

ohne
Gewinnmöglichkeit:

a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen

10% des Einspielergebnisses

30,00 €

b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten

5% des Einspielergebnisses

22,50 €

 

Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 250,00 €.

Ansprechpartner bei der Stadt Mettmann

Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.

 

 

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