Am 10.2.2011 fand nun bereits zum dritten Mal ein Treffen mit Unternehmern und der IHK auf Einladung des Bürgermeisters und der Wirtschaftsförderung statt. Diese Treffen wurden seitens der Verwaltung initiiert, um Probleme anzusprechen, Anregungen für eine bessere Zusammenarbeit zu geben und sich vor allem auch einfach besser kennenzulernen. Ganz wichtig ist der Stadt dabei, die "Hausaufgaben", die ihr seitens der Unternehmer aufgegeben werden, abzuarbeiten.Mittlerweile kann festgestellt werden, dass ein reges Interesse an den halbjährlich stattfindenden Zusammenkünften besteht, dies bestätigten die Unternehmer in einer Umfrage. Das nächste Treffen ist im übrigen für September angedacht.Sollten weitere Unternehmer Interesse an einer Teilnahme zeigen, sind sie herzlich eingeladen, sich bei der Wirtschaftsförderung zu melden.
| Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) | 215 % |
| Grundsteuer B (übrige Grundstücke) | 415 % |
| Gewerbesteuer | 403 % |
a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen |
3,69 € |
(Vorjahr 3,08 €) |
b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr |
3,14 € |
(Vorjahr 2,62 €) |
c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr |
2,21 € |
(Vorjahr 1,85 €) |
Bei mehrfacher Reinigung vervielfachen sich die Beträge entsprechend.
Für die 14-tägige Reinigung verringert sich der Gebührensatz auf 65%.
Die Grundausstattung von 50 Restmüllsäcken kann unter Berücksichtung der im Haushalt (auch mit Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen reduziert werden. Einzelpersonenhaushalte erhalten mindestens 15 Müllsäcke (10 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Ei-genkompostierer), 2-Personenhaushalte mindestens 25 Müllsäcke (20 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer) und 3- oder Mehrpersonenhaushalte mindestens 30 Müllsäcke (25 Stück bei Nutzung der Biotonne oder als Eigenkompostierer).
10 Müllsäcke |
58,44 € |
(Vorjahr 55,68 €) |
15 Müllsäcke |
87,72 € |
(Vorjahr 83,52 €) |
20 Müllsäcke |
116,88 € |
(Vorjahr 111,36 €) |
25 Müllsäcke |
146,16 € |
(Vorjahr 139,20 €) |
30 Müllsäcke |
175,32 € |
(Vorjahr 167,04 €) |
40 Müllsäcke |
233,76 € |
(Vorjahr 222,72 €) |
50 Müllsäcke |
292,20 € |
(Vorjahr 278,40 €) |
Einzelpreis pro Abfallsack: 5,90 € (im Bürgerbüro erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos; Bestellungen können Sie gerne online tätigen.
bei 1 x wöchentlicher Abfuhr |
3.272,64 € |
(Vorjahr3.124,20 €) |
bei 14-tägiger Abfuhr |
1.636,32 € |
(Vorjahr 1.562,10 €) |
4 x wöchentlich |
818,16 € |
(Vorjahr 781,05 €) |
| 2 x wöchentlich | 6.545,28 € |
(Vorjahr 6.248,40 €) |
| 1 x wöchentlich ohne Miete | 3.254,64 € |
(Vorjahr 3.106,20 €) |
| 14-tägig ohne Miete | 1.627,32 € |
(Vorjahr 1.553,10 €) |
| 7 cbm Container - 2 x wöchentlich | 41.651,78 € |
(Vorjahr 39.762,55 €) |
Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 17,52 € (Vorjahr: 17,28 €) jährlich.
a) für die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegenden Abwassermengen |
|
im Jahr
2009 |
1,44 € je cbm 1,45 € je cbm 1,59 € je cbm |
| b) für die restlichen Abwassermengen | |
| im Jahr 2009 im Jahr 2010 ab 01.01.2011 |
2,48 € je cbm 2,51 € je cbm 2,67 € je cbm |
Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode (siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf).
Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Abteilung für Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden, soweit diese 15 cbm jährlich übersteigen.
| im Jahr 2009 im Jahr 2010 ab 01.01.2011 |
0,99 € je qm 0,98 € je qm 1,06 € je qm |
| a) wenn nur ein Hund gehalten wird | 93,00 € |
| b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 140,00 € |
| c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 160,00 € |
Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H..
Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:
|
mit |
ohne |
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen |
10% des Einspielergebnisses |
30,00 € |
b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten |
5% des Einspielergebnisses |
22,50 € |
Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 250,00 €.
Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.
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