Wenn Frau Holle ihre Betten über Mettmann ausschüttelt, müssen Wege von Schnee und Eis befreit werden. Das besagt die allgemeine Räum- und Streupflicht. Dann rückt auch der städtische Baubetriebshof aus. Die Mitarbeiter sorgen unter anderem dafür, dass auch in der Fußgängerzone der Schnee geräumt und bei glatten Oberflächen gestreut wird, so dass Fußgänger sicher gehen können. Allerdings macht der Baubetriebshof darauf aufmerksam, dass Hauseigentümer in den Fußgängerzonen trotzdem dafür zuständig sind, den Schnee vor ihren Haus- und Geschäftseingängen von Schnee und Eis freizuhalten.
