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Justiz
Symbolfoto: succo / pixabay

Schiedsfrau oder Schiedsmann für Mettmann-Süd gesucht

Pressemeldung vom 25. April 2022
 

Die Kreisstadt Mettmann sucht zum 11. November 2022 für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Süd eine Schiedsfrau / einen Schiedsmann.

Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden über einen Vergleich wieder herzustellen.

Hierbei können viele Bereiche betroffen sein, z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.

Wohnsitz muss im Schiedsamtsbezirk liegen

Wer Schiedsperson werden möchte, sollte gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen.

Die getroffenen Vereinbarungen ( Vergleich/ Anerkenntnis ) müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

Lehrgang und Weiterbildungen

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) in einem speziellen Einführungslehrgang geschult.

Regelmäßige Weiterbildungen werden ebenso angeboten.

Schiedspersonen werden für 5 Jahre gewählt

Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600€.

Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Rat der Kreisstadt Mettmann- für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Dienst- und Fachaufsticht obliegt dem Amtsgericht Mettmann.

Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann/-frau finden sich auch unter www.schiedsamt.de. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. Mai 2022 per Post an die

Stadtverwaltung Mettmann
Abteilung 1.1.1. – Zentrale Verwaltung und Organisation –
Neanderstraße 85
40822 Mettmann

oder per E-Mail an organisation@mettmann.de zu richten. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02104 / 980-154 oder der E-Mail-Adresse organisation@mettmann.de gerne zur Verfügung.

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