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Hinweisschild auf dem Friedhof Goethestraße
An den Friedhofszugängen stehen Schilder, auf denen auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen wird. Und es gibt Spender für Hundekotbeutel. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Beschwerden über Hundehaufen auf Gräbern

Pressemeldung vom 18. August 2022
 

In der Friedhofsverwaltung hat es in den vergangenen Wochen vermehrt Beschwerden gegeben, weil Hunde auf den städtischen Friedhöfen frei, oder an einer extrem langen Leine herumlaufen und weil Hundehaufen selbst auf Gräbern nicht beseitigt werden.

So berichtete eine Bürgerin, dass sie auf dem Friedhof Goethestraße bereits mehrmals Hundekot vor und auch auf dem Grab ihres Mannes entfernen musste. An einem Tag sei sie von einem Hund, der über das Grab ihres Mannes gelaufen sei, angesprungen worden. Der Hundehalter sei darüber belustigt gewesen und soll den Hund an einer viel zu langen Leine weiter über Gräber laufen gelassen haben.

An den Zugängen zu den Friedhöfen stehen Schilder, auf denen auch darauf hingewiesen wird, dass Hunde auf den Friedhöfen an der Leine zu führen sind. Dennoch halten sich nicht alle Hundebesitzer daran.

„Ich habe mich schon öfter mit Leuten in die Haare gekriegt, weil sie ihren Hund auf dem Friedhof nicht angeleint hatten. Viele reagieren darauf sehr aggressiv und uneinsichtig, drohen gar mit Schlägen oder rechtfertigen ihr Verhalten mit dem Hinweis, dass sie schließlich Steuern zahlen, so Andrea Krella von der Friedhofsverwaltung. Dass es Hundebesitzer gibt, die zulassen, dass ihr Hund auf einem Grab sein Geschäft erledigt, kann sie überhaupt nicht verstehen. „Das ist respekt- und pietätlos. Das geht gar nicht.“

Thomas Gebhardt, Abteilungsleiter Grünflächenunterhaltung und Bestattungswesen, hat deshalb die Ordnungsbehörde um Unterstützung gebeten. „Unsere Außendienstmitarbeiter werden verstärkt Kontrollen auf den Friedhöfen durchführen“, sagt Nicole Piovesan, die kommissarische Leiterin des Ordnungsamtes. Wer dabei erwischt wird, dass er seinen Hund auf dem Friedhof frei, oder an einer langen Leine herumlaufen lässt oder gar die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Im Ortsrecht der Stadt heißt es dazu: „Auf öffentlichen Verkehrsflächen, in den Anlagen und auf den öffentlichem Nutzen dienenden Flächen sind Tiere so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere oder Sachen verletzen, beschädigen, gefährden oder verunreinigen können. Wer auf den vorgenannten Flächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“

Die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde auf den Friedhöfen nicht frei herumlaufen zu lassen und die Hinterlassenschaften ihrer Liebelinge zu beseitigen.

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