In jüngster Vergangenheit ist vor allem in den sozialen Medien kritisiert worden, dass bestimmte Angelegenheiten des Rates in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt und beraten wurden. Dazu hat Dr. Richard Bley, der Leiter der städtischen Justiziariat, eine Erklärung abgegeben.
Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung des Rates und seiner Ausschüsse sind, so Dr. Bley, keineswegs Ausdruck fehlender Transparenz, wie vielfach auch von Fraktionsmitgliedern, vorwiegend einer kleinen Fraktion in den sozialen Medien behauptet wurde. „Vielmehr sind sie das Ergebnis eines rechtlichen Abwägungsprozesses und im Einzelfall stets rechtlich geboten“, so der Jurist.
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Mettmann, die sich der Rat selbst gegeben hat, regele das Vorgehen klar in § 7 (2). Sie mache von der Möglichkeit der Nicht-Öffentlichkeit bei Personal- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie Auftragsvergaben Gebrauch. In solchen Fällen sei daher ein Ausschluss der Öffentlichkeit verbindlich vorgegeben.
An diese Geschäftsordnung, so Dr. Bley weiter, seien die Bürgermeisterin und die Ratsmitglieder gebunden. Ein Ratsbeschluss entgegen der Geschäftsordnung müsste als Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch die Bürgermeisterin sogar beanstandet werden, weil die Geschäftsordnung „Teil des geltenden Rechts“ sei. Der Beschluss wäre damit nicht rechtskräftig.
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