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Die Traglufthalle an der Sportanlage Auf dem Pfennig. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Kein Besichtigungstermin der Traglufthalle

Pressemeldung vom 8. Dezember 2022
 

Der von der PARANET Deutschland GmbH für Freitag, 9. Dezember um 13 Uhr, einseitig angesetzte Besichtigungstermin wird nicht stattfinden. Die Stadt Mettmann befindet sich derzeit in einem gerichtlichen Verfahren gegen PARANET, dessen Gegenstand die Überprüfung der Tauglichkeit der Traglufthalle zur Unterbringung von Geflüchteten ist. In diesem rechtsförmigen Verfahren wird auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden durch öffentlich bestellte Sachverständige zuverlässig geklärt, ob die Halle den mietvertraglichen Anforderungen genügt oder nicht.

Demgegenüber besteht in einer Besichtigung der Halle zu einem willkürlich festgelegten Zeitpunkt kein Erkenntnisgewinn. Es steht nicht infrage, dass die Halle zu einem bestimmten Zeitpunkt tagsüber – in Abhängigkeit von den in diesem Zeitpunkt zufällig herrschenden Außentemperaturen – bewohnbar sein mag. Die Stadt bestreitet vielmehr (gutachterlich bestätigt), dass die Halle jederzeit bewohnbar ist, also auch dann, wenn die Außentemperatur z.B. -8 Grad beträgt, oder auch bei z.B. +30 Grad und Sonnenschein.

Das Besitzrecht an der Halle liegt allein bei der Stadt Mettmann und nicht bei PARANET. Die Durchführung des von PARANET anberaumten Besichtigungstermins wäre verbotene Eigenmacht. Derartigen „Wild-West-Methoden“, mit denen PARANET ganz offensichtlich das derzeit schwebende Gerichtsverfahren unterlaufen will, tritt die Stadt Mettmann mit Entschiedenheit entgegen.