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Mauer an der Beckershoffstraße
Im Frühjahr sind die Stützmauern an der Beckershoffstraße auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit überprüft worden (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Beckershoffstraße: Rückschnitte in der Brut- und Nistzeit an Stützmauern erforderlich

Pressemeldung vom 11. Mai 2023
 

Bei der letzten Straßenbegehung zur turnusmäßigen Bauwerksprüfung sind Verformungen und lose Steine in den Stützwänden der Beckershoffstaße festgestellt worden. Eine erste Vermessung hat Bewegungen in der Wand aufgezeigt. Um eine detaillierte Überprüfung und damit die Stand- und Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, in der Brut- und Nistzeit Rückschnitte am Efeubewuchs vorzunehmen. Vor Beginn des Rückschnittes werden die Bereiche artenschutzrechtlich untersucht. „Die Rückschnitte werden im Mai und Juni ausgeführt“, so Nina Lajios, Leiterin des Amtes für Verkehr, Tiefbau und Grünflächen.

 

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