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Das Grundstück gegenüber dem Sportzentrum "Auf dem Pfennig" gehört nun der Stadt. Dort soll die Gesamtschule gebaut werden. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Verhandlungen erfolgreich: Stadt beabsichtigt den Kauf des Grundstücks für die Gesamtschule

Pressemeldung vom 1. März 2024
 

Eine gute Nachricht für die Zukunft der Mettmanner Schullandschaft: Die Gesamtschule kann auf dem Grundstück gegenüber der Sportanlage Auf dem Pfennig gebaut werden. Die Vertragsverhandlungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass der Kaufvertrag bald unterzeichnet werden kann. Das haben Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, Technischer Beigeordneter Tobias Janseps und Beigeordneter Marko Sucic heute bekanntgegeben. „Jetzt können wir mit der Ausschreibung für die Generalplanung der Gesamtschule weitermachen. Die weiteren Schritte werden mit dem Rat abgestimmt. Auf das Grundstück passe auch noch ein Schwimmbad, „sodass wir nun auch eine Entscheidung zum Hallenbad im ersten Halbjahr dieses Jahres treffen können“, so Janseps weiter.

Ad-hoc-Maßnahmen zum neuen Schuljahr fertig

Die zweite gute Nachricht: Die Ad-hoc-Maßnahmen an den Schulen werden zum neuen Schuljahr fertig, berichteten Bürgermeisterin Pietschmann und Beigeordneter Janseps. Zu den Ausschreibungen der Stadt habe es zahlreiche Angebote gegeben. Janseps: „Wir haben alles geprüft. Aus unserer Sicht sind wir durch. Die Vergabestelle muss jetzt noch zustimmen.“ Mit den ersten vorbereitenden Arbeiten für die Schaffung von zusätzlichem Schulraum in Modulbauweise soll bereits in den Osterferien begonnen werden. Die Grundschule Herrenhauser Straße bekommt eine Mensa und die Katholische Grundschule erhält eine große Anlage mit Klassen- und Differnzierungsräumen sowie einer Mensa, sodass dann auch die OGS an die Schule geholt werden kann. Die Otfried-Preußler-Schule bekommt ebenfalls Modulbauten mit Klassen- und Mehrzweckräumen und das Heinrich-Heine-Gymnasium erhält vier zusätzliche naturwissenschaftliche Räume und zwei Mehrzweckräume in Modulbauweise. „Mit diesen Maßnahmen sorgen wir für eine dringend benötigte Entspannung der Raumsituationen an den Schulen“, so Bürgermeisterin Pietschmann. „Auch der Umzug der OGS der Katholischen Grundschule direkt an die Schule ist ein großer Meilenstein, der vom Lehrerkollegium und der Elternschaft begrüßt und befürwortet wird. Eine jahrelnage Diskussion über die Zukunft des Ganztags an der KGS ist damit beendet.“

Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium

In einer Sondersitzung des Rates am Dienstag, 5. März, will die Politik noch einmal über eine Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) beraten. Im Ausschuss für Schule und Bildung am 22. Februar war ein Dringlichkeitsantrag zur Mehrklassenbildung am Metzkausener Gymnasium mehrheitlich abgelehnt worden. An der vierzügigen Schule wurden fürs kommende Schuljahr 157 Kinder angemeldet, darunter 14 Mädchen und Jungen aus Nachbarstädten. Tatsächlich hat die Schule Platz für vier Eingangsklassen mit maximal 120 Kindern.

Da die Fraktionen den Dringlichkeitsantrag aufgrund der Kürze der Zeit innerhalb der Sitzung nicht beraten konnten, führte die Entscheidung zu einer Ablehnung des Antrags. Um eine fundierte weitere Beratung zu ermöglichen, wurde eine Ratssondersitzung beantragt. Die Verwaltung hat der Politik angeboten, Fragen zum Thema Mehrklassenbildung bis zum Rat zu beantworten. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf dem städtischen Bürgerportal (www.buergerportal-mettmann.de).

Zur rechtlichen Situation einer Mehrklassenbildung machte Beigeordneter Sucic deutlich, dass es sich immer um eine Ausnahmeregelung in einer Sonderlage handelt, für die festgelegte Kriterien gelten – beispielsweise viele Schulformwechselnde, plötzliche Schließung einer Schule in der Stadt, Krisensituation durch Zuwanderung. Diese Kriterien würden im Fall des HHG nicht zutreffen. Sucic: „Ausnahmetatbestände greifen hier schulrechtlich nicht.“ Deshalb habe die Stadt als Schulträger auch keinen Antrag auf Mehrklassenbildung trotz der hohen Anmeldezahl gestellt. Letztlich liege die Entscheidung bei der Bezirksregierung als zuständiger Schulaufsichtsbehörde. Die zugrunde gelegten Kriterien seien personeller, finanzieller und baulicher Art. Außerdem würden die Auswirkungen auf weitere Schulformen in der Stadt im Abwägungsprozess der Bezirksregierung eine wichtige Rolle spielen.

Die Stadt hat die Bezirksregierung um eine rechtliche Stellungnahme gebeten, die aber noch nicht vorliegt. Das HHG wurde per Ratsbeschluss  2019 zum Schuljahr 2020/2021 vierzügig. Auf die Einhaltung der Zügigkeit und die Vermeidung einer Mehrklassenbildung hatte die Schulverwaltung die Schulleitung Ende des vergangenen Jahres schriftlich hingewiesen, so Sucic.

„Wir schaffen mit den sechs neuen Räumen in Modulbauweise am HHG den Platz, den die Schule schon seit Jahren als vierzügige Schule berechtigterweise fordert. Hiermit würde die knappe Raumsituation endlich Entlastung finden. Denn tatsächlich wurde das HHG als dreizügige Schule gebaut. Obwohl die Schule nie erweitert wurde, hatte der Rat die Zügigkeit auf vier Eingangsklassen festgelegt und in den vergangenen Jahren wiederholt Mehrklassenbildungen ermöglicht“, so Technischer Beigeordneter Janseps. Die räumlichen und finanziellen Grenzen seien am HHG ausgeschöpft – auch mit den zusätzlichen Räumen zum neuen Schuljahr.

„Natürlich würden wir gerne alle Elternwünsche erfüllen, denn der Schritt auf die weiterführende Schule ist in den Schullaufbahnen der Lernenden wichtig. Um dies garantieren zu können, müssten wir aber sämtliche Schulen so erweitern, dass dort jederzeit zusätzliche Klassen bei Bedarf gebildet werden könnten“, betonte Bürgermeisterin Pietschmann, „dieser Idealzustand ist leider baulich wie finanziell nicht möglich.“

Der Schulträger sei verpflichtet, die Kapazitäten einer Schulform stadtweit zu planen, erklärte Sucic: „Deshalb kann es immer vorkommen, dass der Schulwunsch aufgrund hoher Anmeldezahlen nicht erfüllt werden kann.“ Die Schulleitung wird dann in Abstimmung mit der Bezirksregierung nach festgelegten Kriterien (u.a. Geschwisterkind, Geschlechterparität, Losverfahren) die Annahmen und Ablehnungen vornehmen. Das ist eine innerschulische Angelegenheit, darauf hat die Stadt keine Einflussmöglichkeit.

Wie auch immer die Diskussion im Rat ausfallen wird, letztlich wird die Schulaufsicht entscheiden, ob am HHG zum neuen Schuljahr eine fünfte Eingangsklasse gebildet werden darf.

Weitere Informationen zur Mehrklassenbildung auf dem städtischen Bürgerportal unter www.buergerportal-mettmann.de.