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Joint
Symbolfoto: Alejoturola / pixabay

Wer kontrolliert das Cannabisgesetz?

Pressemeldung vom 2. April 2024
 

Das Bundesgesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz -CanG) ist zum 1. April in Kraft getreten. Im Klartext heißt das: In Deutschland ist der Cannabiskonsum für Erwachsene jetzt legal.

Das Gesetz besagt unter anderem, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei ist. Es schreibt aber auch vor, dass das Rauchen eines Joints in einer Schutzzone von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten nicht erlaubt ist. In Fußgängerzonen besteht ein Konsumverbot von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten.

Doch wer kontrolliert die gesetzlichen Vorgaben? Das Cannabisgesetz sieht grundsätzlich vor, dass für die Überwachung des Gesetzes die Behörden des Landes zuständig sind. Die Länder müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Behörden die Aufgaben nach diesem Gesetz ordnungsgemäß wahrnehmen können. Zudem ermächtigt das Gesetz die Länder, durch Verordnungen Regelungen zu treffen.

„Derzeit liegen noch keine Verordnungen oder Ausführungsvorschriften des zuständigen Ministeriums vor, infolgedessen sind die Zuständigkeiten der Überwachung ungeklärt“, sagt Marcel Neubauer, der Leiter des Amtes für Bürgerservice und Ordnung. Inwieweit das Ordnungsamt der Stadtverwaltung einen Überwachungsauftrag erhalten wird, sei noch nicht absehbar. Bis dahin obliege die Kontrolle im Umgang mit Betäubungsmittel weiterhin den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, so Neubauer.