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Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann
Das Heinrich-Heine-Gymnasium. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Mehrklassenbildung HHG: Keine Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss

Pressemeldung vom 13. Juni 2024
 

Die ungewisse Hängepartie um das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen ist beendet worden. Einstimmig hat sich der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwochabend dafür ausgesprochen, dass die Stadt keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf einlegen wird. Auch eine Aufhebung des Ratsbeschlusses zu §46 (6), der die Aufnahme auswärtiger Schüler reglementiert, würde nicht zeitnah Abhilfe schaffen können.

Fest steht, dass am Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) keine zusätzliche Eingangsklasse zum Schuljahr 2024/2025 gebildet werden darf.

Wie Bürgermeisterin Sandra Pietschmann forderten auch die Fraktionen, dass die Familien endlich Sicherheit und Verbindlichkeit brauchen, auf welche Schule ihr Kind zum neuen Schuljahr gehen wird.

Nachdem die Bezirksregierung mit der Veröffentlichung des VG-Beschlusses das Anmelde- und Ummeldeverfahren wieder zugelassen hatte, gab es einige Bewegungen und Veränderungen. Auswärtige Kinder wurden daraufhin an Gymnasien in ihren Heimatstädten angemeldet, andere Familien wechselten vom HHG ans KHG.

Am Konrad-Heresbach-Gymnasium (KHG) sind nun 90 Schülerinnen und Schüler und am HHG 150 angemeldet. Bei der Anmeldezahl am HHG sind noch 8 Kinder aus Nachbarkommunen enthalten, die laut Ratsbeschluss abzulehnen sind, sodass noch 142 Anmeldungen verbleiben. Damit erreicht das Metzkausener Gymnasium nicht die vom VG vorgegebene Zahl an Schülerinnen und Schülern, die für die Bildung einer zusätzlichen Klasse nötig wären.

Ein Fachanwalt, der von der Verwaltung mit dem Klageverfahren beauftragt wurde, hatte zuvor in der Sitzung deutlich gemacht, dass im Falle einer Beschwerde gegen den Beschlusses des Verwaltungsgerichts der Ausgang vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) mehr als ungewiss wäre.

Der Anwalt führte weiter aus, dass die Stadt, anders als behauptet, für die einmalige Bildung einer Mehrklasse eine Genehmigung der Bezirksregierung brauchte. Außerdem erklärte er, dass das Verfahren mit einer Eilbedürftigkeit vorgetragen wurde.

Künftig wird die Stadt als Schulträger sicherstellen, dass alle Eltern auf den Veranstaltungen der weiterführenden Schulen für die künftigen 5-Klässler die gleichen Informationen erhalten, unter anderem, wie viele Schülerinnen und Schüler an den drei weiterführenden Schulen angemeldet werden können, erklärte Bürgermeisterin Pietschmann. „Diese Informationen können und müssen wir im Vorfeld der Anmeldeverfahren besser kommunizieren“, sagte sie. Auch die Bezirksregierung wird als Schulaufsicht künftig an den Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen teilnehmen.   

Präsentation aus dem Haupt- und Finanzausschuss zum Thema Mehrklassenbildung