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Johannes-Flintrop-Straße
Die Fahrradstraße führt von der Breite Straße die Johannes-Flintrop-Straße hoch bis zum Kreiverkehr an der Seibelstraße. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann richtet erste Fahrradstraße ein

Pressemeldung vom 2. März 2020
 

Die Stadt richtet in den kommenden Tagen eine Fahrradstraße im Bereich der Breite Straße und der unteren Johannes-Flintrop-Straße bis zum Kreisverkehr Seibelstraße ein. Die dort eingerichtete Netztrennung wird aufgehoben und auf den Bereich der Schwarzbachstraße auf Höhe des Jubiläumsplatzes verkürzt. Damit setzt die Verwaltung einen politischen Beschluss aus der Ratssitzung im vergangenen Dezember um. Die neu eingerichtete Fahrradstraße darf nur von Radfahrern und Anliegern befahren werden. Busse und Taxis dürfen die Straße wie bisher auch benutzen.

Die Stadt weist noch einmal auf die geltenden Vorschriften für eine Fahrradstraße hin: Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist. Genau wie bei einer Fußgängerzone dürfen andere Verkehrsteilnehmer und -arten eine Fahrradstraße nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird. Im Falle der neuen Fahrradstraße in Mettmann darf der Anliegerverkehr die Straße nutzen, ansonsten ist die Durchfahrt weiterhin verboten.

Fahrradstraße

Symbolfoto: Dieter Schütz / pixelio.de

Fahrradstraßen werden zur Förderung des Radverkehrs eingerichtet. Sie stellen Bereiche dar, in denen der Radverkehr begünstigt und vorberechtigt wird.

So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsarten, die diese Straße benutzen, Vorfahrt. Dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – weiterhin „rechts vor links”. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen und unterordnen, so dass Fahrradfahrer weder behindert noch gefährdet werden. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer den tatsächlichen Begebenheiten angepasst sein.

Grundsätzlich liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h. Aufgrund des besonderen Innenstadtcharakters der Breite-  und unteren Johannes-Flintrop-Straße wird dort jedoch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beibehalten.

Die neue Regelung gilt zunächst für ein halbes Jahr. Die Verwaltung wird in dieser Zeit den Straßenverkehr auf der neuen Fahrradstraße beobachten, auswerten und in den entsprechenden politischen Gremien präsentieren.

 

 

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