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Pferdebrunnen Mettmann
Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Amtsblatt: Weitere Maßnahmen gegen Coronavirus

Pressemeldung vom 21. März 2020
 

Die Kreisstadt Mettmann hat die Amtsblätter 10/2020 und 11/2020 veröffentlicht. Darin enthalten sind weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Im Amtsblatt 10/2020 wurde ein Betretungsverbot u.a. für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, heilpädagogische Praxen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bekannt gegeben. Diese Regelungen gelten bereits seit Samstag, 21. März.

Das Amtsblatt 11/2020 enthält u.a. weitreichende Regelungen für Restaurants und Speisegaststätten, die ab Sonntag, 22. März, in Kraft treten. Demnach sind nur noch Abholungen ohne Betreten der Lokalität sowie Lieferungen möglich. Ebenfalls zu schließen sind Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Tätowierstudios und ähnliche Geschäfte.

Darüber hinaus sind ab sofort Zusammenkünfte ab zwei Personen untersagt. Ausnahmen bestehen für Familienmitglieder, Personen einer Wohngemeinschaft oder anderer häuslicher Gemeinschaften.

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