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Kindertagesstätten
Symbolfoto: tolmacho / pixabay

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Pressemeldung vom 21. März 2020
 

Ab Montag, 23. März, gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen:

Zur Sicherstellung des Betriebes für die Berufe innerhalb der kritischen Infrastruktur ist es nunmehr ausreichend, wenn nur ein Elternteil in der selbigen tätig ist. Die Arbeitgeberbescheinigungen, die dies bestätigen, müssen somit nicht mehr von beiden Elternteilen erbracht bzw. eingereicht werden.

Das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung ist der Homepage der Kreisstadt Mettmann zu entnehmen.

Der Kreis der Personen, welcher zu den sog. Schlüsselpersonen in kritischen Infrastrukturen gehören, ist ebenfalls aktualisiert bzw. erweitert worden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann.

Außerdem können auch Eltern mit einem Betreuungsanspruch, die zurzeit keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, Ihren Bedarf beim Jugendamt anzeigen.

Ein dringender Bedarf bzgl. einer Wochenendbetreuung ist zunächst beim Jugendamt der Kreisstadt Mettmann per E-Mail unter klaudia.beck@mettmann.de und/oder monika.niering@mettmann.de anzuzeigen.

Für die o.g. Fälle ist das Jugendamt bemüht, in Kooperation mit den Trägern und den Kindertagespflegepersonen zeitnah Lösungen zu entwickeln.

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