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Corona
Symbolbild: TheDigitalArtist / pixabay

Vereinheitlichung der bundesweiten Maßnahmen

Pressemeldung vom 23. März 2020
 

Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf eine neue Verordnung zum Infektionsschutz geeinigt. Demnach gilt bundesweit die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Des Weiteren gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mettmann vom Wochenende ging – wie auch die Allgemeinverfügungen der Städte Erkrath, Haan, Hilden und Wülfrath über diese Regelung noch hinaus. Sie wird nun jedoch aufgehoben, erklärt Bürgermeister Thomas Dinkelmann. „Meine Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbarkommunen des Kreises Mettmann und ich begrüßen, dass die bereits in unseren Städten geltenden Regelungen nun aufgrund der Einigung zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern weitestgehend in ganz Deutschland in Kraft gesetzt sind. Im Interesse einer verständlichen und einheitlichen Rechtslage werden wir nun die örtlichen Allgemeinverfügungen anpassen beziehungsweise aufheben.“

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen weiterhin hohe Strafen, die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.

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