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Wahlschein mit drei Spielfiguren
Symbolfoto: blickpixel / Pixabay

Bundestagswahl: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Pressemeldung vom 10. Januar 2025
 

Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie.“ Brand weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.

Die Briefwahlunterlagen sollten schneller bei der Gemeinde beantragt, ausgefüllt und zurückgeschickt werden als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. Der verkürzte Briefwahlzeitraum sei unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl.

Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zu kümmern: Der für die Briefwahl nötige Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragt werden. Ene telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Deutsche Post stellt laut Bundeswahlleiterin sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben.

Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum Samstag vor der Wahl, 22. Februar 2025, um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.