Die Kreisstadt Mettmann bietet allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Abgabenpflichtigen an, den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 einzusehen. Der Entwurf liegt im Rathaus, Zimmer 106, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, zu den folgenden Zeiten öffentlich aus:
- Montag bis Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bis zum 27. Januar 2025 haben alle Einwohnerinnen, Einwohner und Abgabenpflichtigen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin, Amt für Finanzmanagement, Zimmer 106, eingereicht werden.
Nutzen Sie gerne diese Gelegenheit, sich zu informieren und sich einzubringen.