Am 24. Januar 2025 sind die Jahresbescheide für die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Grundabgaben verschickt worden. In der Regel sollten die Bescheide innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen eintreffen. Falls Sie bis dahin keinen Bescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Steueramt der Kreisstadt Mettmann. Um Wartezeiten zu vermeiden und eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, senden Sie uns am besten eine E-Mail an steuerabteilung@mettmann.de – bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen und Ihre aktuelle Adresse an.
Hinweis zu den Grundabgabenbescheiden:
Bitte prüfen Sie, ob die Steuernummer des Finanzamtes (147xxxxx) und der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag (Berechnungseinheit) mit den Angaben in Ihrem letzten Grundsteuermessbescheid vom 01.01.2022 übereinstimmen. Sollte der Messbetrag abweichen oder Sie einen aktuelleren Bescheid vorliegen haben, senden Sie uns gerne per E-Mail eine Kopie zu.
Bitte beachten Sie:
Änderungen des Messbetrags können leider nicht durch die Kreisstadt Mettmann vorgenommen werden, sondern können ausschließlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid steht Ihnen die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann unter 0211 3804-1959 zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf unserer Homepage unter www.mettmann.de/grundabgaben.
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.