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Schulkinder
Symbolfoto: klimkin / pixabay

Erweiterung der Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung

Pressemeldung vom 13. Mai 2020
 

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (in der ab dem 14. Mai gültigen Fassung) sieht nunmehr eine weitere Öffnung in der Kindertagesbetreuung vor.

Ab dem 14. Mai wird die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket geöffnet.  Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden.

Die Kindertagespflegestellen werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet. In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28. Mai alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.

Das Jugendamt der Stadt Mettmann weist darauf hin, dass vor Inanspruchnahme der Betreuung, in jedem Fall Kontakt mit den Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen aufzunehmen ist. Hier erfolgen dann weitere Abstimmungen über z.B. den Betreuungsumfang oder die Hygienevorschriften.

Die Ausgestaltung vor Ort erfolgt durch die jeweilige Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson unter der Berücksichtigung der Anzahl der Kinder, der räumlichen Bedingungen und der Personalressourcen. Die Betreuungszeiten können somit ggf. geringer ausfallen, als in den Betreuungsverträgen geregelt.

Weitere aktuelle Informationen für Eltern, sowie Informationen für Träger, Leitungen und Personal über die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung können der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) entnommen werden.

 

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