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Wahlen in Mettmann
Grafik: Kreisstadt Mettmann

Informationen zu Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen

Pressemeldung vom 13. August 2020
 

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 13. September werden in der Zeit vom 15. bis 22. August 2020 per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 / 980-131 oder per E-Mail an wahlen@mettmann.de zu wenden.

Direktwahl im Briefwahlbüro

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann zwischen Donnerstag, 20. August und Freitag, 11. September 2020, möglich:

Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann
Neandertalhalle, Gottfried-Wetzel-Straße, 40822 Mettmann

20. August 2020 bis 11. September 2020

montags: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
dienstags: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
mittwochs: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
donnerstags: 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
freitags: 8-12 Uhr

Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13:30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Briefwahl beantragen

Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:

  • per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
  • auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de/wahlen (ab 17. August)
  • formloser Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann
  • per E-Mail an wahlen@mettmann.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit von Montag, 17. August bis Mittwoch, 8. September um 18 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach eingehenden (Post, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September um 18 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahl noch am Wahltag, 13. September bis 15 Uhr möglich. Wegen der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Kreisstadt Mettmann, diese Unterlagen frühzeitig zu beantragen.

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