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Wahlen in Mettmann
Grafik: Kreisstadt Mettmann

Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden

Pressemeldung vom 17. August 2020
 

Auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/wahlen können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab dem heutigen Montag, 17. August, online ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl sowie die Integrationswahl am 13. September beantragen.

Hierzu wird die schriftliche Wahlbenachrichtigung benötigt, die derzeit per Post zugestellt wird. Der Antrag auf Briefwahl kann nur für sich selbst beantragt werden, hierzu sind neben den persönlichen Daten auch der Wahlbezirk und die persönliche Nummer im Wählerverzeichnis anzugeben. Beides findet sich in der schriftlichen Wahlbenachrichtigung.

Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch

  • per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
  • per formlosem Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann
  • per E-Mail an wahlen@mettmann.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

beantragt werden.

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit von Montag, 17. August bis Mittwoch, 8. September um 18 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach eingehenden (Post, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.

 

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